Die Einsicht des betroffenen Pfarrers sei eine entscheidende Voraussetzung gewesen ihn trotz der Vorwürfe zum Bezirksdekan zu berufen, berichtete die Beilage "Christ und Welt" der Wochenzeitung "Die Zeit" vorab. Bätzing habe den Pfarrer zuvor wegen der Belästigung von zwei Frauen ermahnt. Die Pressestelle des Bistums Limburg habe die Recherchen bestätigt.
Der katholische Priester soll demnach im Jahr 2000 eine evangelische Pfarrerin in Ausbildung verbal und körperlich sexuell belästigt haben. Das habe sie der Zeitung geschildert. Die Pressestelle des Bistums Limburg teilte der Zeitung dazu mit, Bätzing halte die Vorwürfe für glaubwürdig und habe den Pfarrer damit konfrontiert.
Derselbe Pfarrer soll auch eine katholische Gemeindereferentin in Ausbildung zwischen 2006 und 2007 belästigt haben. Die heutige Gemeindereferentin habe ihren Fall "Christ und Welt" geschildert.
Anhörung und Tadel
Bätzing habe beide Frauen angehört, nachdem er 2016 Bischof von Limburg geworden war, so die Bistums-Pressestelle. Dem Pfarrer habe er "einen förmlichen Tadel" ausgesprochen. "Bei diesem Tadel handelt es sich um eine Ermahnung und nicht um eine strafrechtliche Maßnahme", zitiert die Zeitung die Pressestelle weiter. Dennoch habe der Bischof den Geistlichen später zu einem der elf Bezirksdekane des Bistums Limburg ernannt, das Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst. Damit ist der Pfarrer regionaler Vertreter des Bischofs.
Die Limburger Pressestelle sagte der Zeitung weiter: "Auch weil es sich nicht um ein strafrelevantes Verhalten handelte, beim Pfarrer Einsicht und Reue vorhanden waren und er sich bei der Gemeindereferentin für sein Verhalten entschuldigt hatte, ernannte ihn der Bischof dann zum Bezirksdekan."
Die betroffene evangelische Pfarrerin, deren Namen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht genannt werde, kritisierte die Beförderung. Aus einer Mail an Bätzing zitiert "Christ und Welt" weiter: "Wie soll eine wirkliche Aufarbeitung vergangener Untaten und eine Abkehr von destruktiven und unheilvollen Strukturen stattfinden, wenn die Täter von einst nicht nur nicht suspendiert, sondern auch noch befördert werden? In moralischer Hinsicht kann ich diese Entscheidung darum nicht nachvollziehen."
Weitere Details
Der Limburger Bistumssprecher Stephan Schnelle sagte am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zu dem zweiten Fall, 2007 habe sich eine Gemeindeassistentin beim Bistum gemeldet und vorgebracht, dass der Pfarrer in der Pfarrei, in der sie eingesetzt war, sie mit Kosenamen betitelt und ihr mit der Hand durch das Haar sowie über den Rücken gestrichen habe. "Das Bistum handelte direkt", so Schnelle. In einem Gespräch der Ausbildungsverantwortlichen mit dem Pfarrer sei deutlich gemacht worden, dass er ein solches Verhalten zu unterlassen habe. Die Gemeindeassistentin habe um Versetzung gebeten und ihre Ausbildung in einer anderen Pfarrei des Bistums fortgesetzt. Das Fehlverhalten des Pfarrers, das hier beschrieben sei, sei von einer Zeugin bestätigt worden.
2010 habe sich die Gemeindeassistentin, inzwischen nach Abschluss der Ausbildung Gemeindereferentin, beim Missbrauchsbeauftragten des Bistums gemeldet. Dieser habe in seiner juristischen Fachkompetenz die Vorwürfe aus dem Jahr 2007 als "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" bewertet.