Der orthodoxe Moskauer Patriarch Kyrill I. darf wegen seiner Unterstützung für den russischen Krieg gegen die Ukraine fünf Jahre lang nicht nach Litauen einreisen. Auf Initiative des Außenministeriums in Vilnius setzte das litauische Innenministerium das russische Kirchenoberhaupt bereits vor einem Monat bis zum 23. Juni 2027 auf die Liste der Personen, die in dem Land unerwünscht sind, wie Medien des EU-Staates am Mittwoch berichteten. Kyrill I. habe die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine geleugnet und die völkerrechtswidrige Aggression Russlands gegen das Nachbarland unterstützt, begründete das Innenministerium seine Entscheidung.
Scharfe Kritik
Die russisch-orthodoxe Kirche kritisierte das Einreiseverbot scharf. Die litauische Regierung missachte die Rechte der eigenen christlich-orthodoxen Bürger, sagte ein Sprecher des Moskauer Patriarchats laut der Nachrichtenagentur Interfax. Er sprach von einer "Preisgabe der Ideen der Religionsfreiheit und der europäischen Rechtstradition".
Kyrill I. ist ein wichtiger Verbündeter des russischen Staatschefs Wladimir Putin. Seine Predigten für den russischen Einmarsch in die Ukraine sorgen seit Monaten international für Empörung.
Drittes Land mit offiziellen Sanktionen
Litauen ist nach Großbritannien und Kanada das dritte Land das offiziell Sanktionen gegen Kyrill I. verhängt. Als Grund hatte die Regierung in Ottawa Anfang Juli genannt, bei dem 75-Jährigen handele es sich um einen "russischen Desinformations- und Propagandaakteur". Die britische Regierung hatte bereits Mitte Juni Kyrills Vermögenswerte in Großbritannien eingefroren und ein Einreiseverbot gegen ihn beschlossen.
Litauen hatte sich erfolglos für EU-Sanktionen gegen den Moskauer Patriarchen stark gemacht. Die ungarische Regierung von Viktor Orban verhinderte mit ihrem Veto die Bestrafung des Kirchenoberhaupts. Der Außenbeauftragte der EU, Josep Borrell, bedauerte wenig später, dass keine Sanktionen gegen Kyrill I. verhängt wurden, obwohl er ein "entschiedener Unterstützer von Putins Krieg" sei.