Mann hat mit Ehefrau Sex auf Altar

39-Jähriger vor Gericht

Weil er mit seiner Ehefrau Sex auf einem Altar gehabt haben soll, steht ein 39-jähriger Mann aus Rosenheim seit Mittwoch vor dem Landgericht Traunstein. Ihm wird unter anderem "Störung der Religionsausübung" zur Last gelegt.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Die Anklageschrift wirft ihm vor, am 31. Juli 2022 in der katholischen Kirche Mariä Heimsuchung in Schechen bei Rosenheim, "auf und in der Nähe des Altars" mit seiner Ehefrau Sex gehabt zu haben. Dabei habe er auch Fotos von sich und seiner Partnerin gemacht.

Schändung durch einen Bußritus

Ein Sprecher des Erzbistums München und Freising sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), solche Fälle kämen sehr selten vor. "Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet." Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen sei eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben.

Insgesamt sechs Verhandlungstage sind vor der 7. Strafkammer angesetzt. Dem Mann werden auch vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen sowie Bestechung und Betrug vorgeworfen. Ein Urteil wird für Mitte Dezember erwartet.

Erzbistum München und Freising

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Um das Jahr 724 kam der Heilige Korbinian aus Arpajon bei Paris als Wanderbischof nach Freising und predigte in Altbayern den christlichen Glauben. Er ist der geistliche Vater des Bistums Freising und des Erzbistums München und Freising. 739 wurde das Bistum Freising errichtet und entwickelte sich in der Folge zum kulturellen Zentrums Altbayerns. In der Säkularisation von 1802 wurde das Bistum Freising aufgehoben, Papst Pius VII. legte 1821 das Gebiet des Erzbistums München und Freising fest.

Quelle:
KNA