Mannesmann-Prozess gegen Millionenauflagen eingestellt - Ackermann und Esser damit weiterhin nicht vorbestraft

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Deutschlands spektakulärstes Wirtschafts-Strafverfahren, der Mannesmann-Prozess, ist am Mittwoch vom Düsseldorfer Landgericht gegen Geldauflagen in Millionenhöhe eingestellt worden. Damit gelten Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die fünf Mitangeklagten weiter als unschuldig und nicht vorbestraft. Sie mussten sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der schweren Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten.

 (DR)

Ackermann muss 3,2 Millionen Euro zahlen
Die 10. Strafkammer folgte damit einem Antrag der Verteidigung, dem die Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte. Mit dem Beschluss ist das Verfahren ohne ein abschließendes Urteil vorzeitig beendet worden. Ackermann muss 3,2 Millionen Euro zahlen, Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser 1,5 Millionen Euro. Der frühere Mannesmann-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk wird mit einer Million Euro zur Kasse gebeten. Für den früheren IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel verhängte das Gericht 60 000 Euro, für die anderen beiden Mitangeklagten jeweils 30 000 und 15 000 Euro.

Im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone waren im Jahr 2000 insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen an damalige Mannesmann-Manager vom Aufsichtsratspräsidium des Düsseldorfer Konzerns bewilligt worden - allein Esser erhielt 15 Millionen Euro. In dem Präsidium saßen unter anderem Ackermann und Zwickel. In dem Verfahren ging es darum, ob die Angeklagten mit der Gewährung und Annahme der Prämien ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Mannesmann verletzt hatten.

Begründung: Fehlendes öffentliches Interesse
Der Vorsitzende Richter Stefan Drees verwies in seiner Begründung auf ein fehlendes öffentliches Interesse an einer Weiterführung des Verfahrens. Eine Klärung offen gebliebener rechtlicher Fragen sei nicht zwingend geboten, weil es sich dabei „ganz überwiegend um solche Fragen handelt, die über den vorliegenden Fall hinaus nicht von allgemeiner Bedeutung sind".

Bereits vor sechs Jahren habe keiner der von Mannesmann zu Rate gezogenen Juristen und Wirtschaftsprüfer konkret zu einem Verzicht auf die Zahlung der Prämien geraten, merkte Drees an. Schon damals seien damit zahlreiche für das Verfahren wichtige Rechtsfragen ungeklärt gewesen, die nun nicht mehr „innerhalb eines überschaubaren Zeitraums" rechtskräftig geklärt werden könnten. Die Begründung stützt sich auf Paragraph 153a der Strafprozessordung, der eine Einstellung des Verfahrens erlaubt.

Über das Verfahren hinaus gehende wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern bei der Betreuung von Firmenvermögen sieht die 10. Strafkammer bereits durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr geklärt. Die obersten Bundesrichter hatten die Freisprüche aus dem ersten Mannesmann-Verfahren vor zwei Jahren aufgehoben und die Verhandlung nach Düsseldorf zurückverwiesen.