Gottesdienste in Bayern ab 4. Mai wieder möglich

Maskenpflicht und Abstand

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag beschlossen, dass Gottesdienste im Freistaat unter bestimmten Voraussetzungen ab 4. Mai wieder zulässig sind. Das gab CSU-Innenminister Joachim Herrmann bekannt. 

Gottesdienst in nahezu leerer Kirche / © Corinne Simon (KNA)
Gottesdienst in nahezu leerer Kirche / © Corinne Simon ( KNA )

Als maximale Teilnehmerzahl für Gottesdienste seien im Freien 50 Personen erlaubt, teilte die bayerische Staatskanzlei am Dienstag mit. Für Gebäude gelte, dass es nur so viele Personen sein dürften, wie Plätze vorhanden seien, die einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Plätzen aufwiesen. Außerdem dürften die Gottesdienste höchstens 60 Minuten dauern.

Bischöfe: "Wir begrüßen diese Entscheidung"

Zudem wurde vereinbart, dass der grundsätzliche Mindestabstand im Freien 1,5 Meter zu betragen habe, in Gebäuden 2 Meter. Jeder Teilnehmer habe die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Davon ausgenommen sei, wer liturgische Texte spreche oder predige. Kirchen und Glaubensgemeinschaften seien zudem angehalten, Infektionsschutzkonzepte zu erstellen.

"Wir begrüßen diese Entscheidung", sagte der Sprecher des Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz, Bernhard Kellner, auf Anfrage. Von vielen in den christlichen Kirchen habe es eine Sehnsucht nach Gottesdiensten gegeben, nachdem diese aufgrund der Corona-Pandemie über Wochen nicht hätten öffentlich stattfinden können. Nun sei ein Anfang gemacht.

Menschen sollen sich nicht in Kirchen anstecken

Die gewünschten Infektionsschutzkonzepte lägen bereits vor. Denn das Wichtigste sei, dass die Menschen gesund blieben. Deshalb gelte es zu verhindern, dass sich die Gläubigen in den Kirchen ansteckten.


Quelle:
KNA