Im Beisein von Erzbischof Heiner Koch stellt das Gremium in einer Pressekonferenz einen "Maßnahmenplan" vor, wie das Erzbistum ankündigte. Der Kommission gehören jeweils drei gewählte Abgesandte des Diözesanrats, der die höchste gewählte Laienvertretung im Erzbistum ist, und des Priesterrats an.
Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs hatte das Gutachten im Auftrag des Erzbistums erstellt und Ende Januar 2021 zunächst einen Teil veröffentlicht. Es verzeichnet seit 1946 auf dem Gebiet des Erzbistums die Fälle von 61 Geistlichen, die sexualisierter Gewalt an mindestens 121 Kindern und Jugendlichen beschuldigt oder überführt wurden.
Empfehlungen vorgelegt
Die zunächst veröffentlichten 227 Seiten enthielten im Wesentlichen grundsätzliche Erkenntnisse über Form und Ausmaß der Straftaten sowie deren häufige Vertuschung durch die Personalverantwortlichen im Bistum. Die Gutachter legten überdies Empfehlungen für einen sachgerechten Umgang mit solchen Fällen vor.
Teilweise geschwärzte Passagen
Im vergangenen Juni wurden auch die 442 Seiten des Gutachtens mit konkreten Angaben zu den einzelnen Fällen veröffentlicht, wenn auch teilweise geschwärzt, sowie darauf bezogene Stellungnahmen unter anderen von Erzbischof Heiner Koch sowie seinem Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki. Der Gutachten-Kommission lagen diese Detailangaben bereits seit März vor. Sie hatte den Auftrag, auf deren Grundlage Empfehlungen zu möglichen Konsequenzen zu Strukturen und auch für Personalverantwortliche vorzulegen.
Kanzlei weist Kritik zurück
Im vergangenen Juni stellte die Kommission ihre Arbeit jedoch zeitweise ein. Sie habe weder das Fachwissen noch die Zeit für die ihr gestellte Aufgabe, mit Blick auf Missbrauchsfälle das Verhalten von Vorgesetzten der beschuldigten Geistlichen zu bewerten und disziplinarrechtliche Maßnahmen vorzuschlagen, erklärte das Gremium zur Begründung. Zugleich warf es der Anwaltskanzlei vor, die Fälle "nicht ausreichend bearbeitet" zu haben und empfahl eine weitere juristische Bewertung der Fälle.
Die Kanzlei wies die Kritik zurück. Es sei kein weiteres Gutachten erforderlich, sondern die "Umsetzung der Konsequenzen, die sich aus den von uns festgestellten schwerwiegenden Missständen ergeben haben".