"Maßnahmenplan" zu Berliner Missbrauch-Gutachten erwartet

Was ist angedacht?

Über ein Jahr nach Vorstellung des Missbrauch-Gutachtens für das Erzbistum Berlin legt eine mit der Auswertung beauftragte Kommission am 1. März ihre Ergebnisse vor. Dann soll auch ein "Maßnahmenplan" präsentiert werden.

Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz ( KNA )

Im Beisein von Erzbischof Heiner Koch stellt das Gremium in einer Pressekonferenz einen "Maßnahmenplan" vor, wie das Erzbistum ankündigte. Der Kommission gehören jeweils drei gewählte Abgesandte des Diözesanrats, der die höchste gewählte Laienvertretung im Erzbistum ist, und des Priesterrats an.

Heiner Koch, Erzbischof von Berlin / © Harald Oppitz (KNA)
Heiner Koch, Erzbischof von Berlin / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs hatte das Gutachten im Auftrag des Erzbistums erstellt und Ende Januar 2021 zunächst einen Teil veröffentlicht. Es verzeichnet seit 1946 auf dem Gebiet des Erzbistums die Fälle von 61 Geistlichen, die sexualisierter Gewalt an mindestens 121 Kindern und Jugendlichen beschuldigt oder überführt wurden.

Empfehlungen vorgelegt

Die zunächst veröffentlichten 227 Seiten enthielten im Wesentlichen grundsätzliche Erkenntnisse über Form und Ausmaß der Straftaten sowie deren häufige Vertuschung durch die Personalverantwortlichen im Bistum. Die Gutachter legten überdies Empfehlungen für einen sachgerechten Umgang mit solchen Fällen vor.

Teilweise geschwärzte Passagen

Im vergangenen Juni wurden auch die 442 Seiten des Gutachtens mit konkreten Angaben zu den einzelnen Fällen veröffentlicht, wenn auch teilweise geschwärzt, sowie darauf bezogene Stellungnahmen unter anderen von Erzbischof Heiner Koch sowie seinem Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki. Der Gutachten-Kommission lagen diese Detailangaben bereits seit März vor. Sie hatte den Auftrag, auf deren Grundlage Empfehlungen zu möglichen Konsequenzen zu Strukturen und auch für Personalverantwortliche vorzulegen.

Kanzlei weist Kritik zurück

Im vergangenen Juni stellte die Kommission ihre Arbeit jedoch zeitweise ein. Sie habe weder das Fachwissen noch die Zeit für die ihr gestellte Aufgabe, mit Blick auf Missbrauchsfälle das Verhalten von Vorgesetzten der beschuldigten Geistlichen zu bewerten und disziplinarrechtliche Maßnahmen vorzuschlagen, erklärte das Gremium zur Begründung. Zugleich warf es der Anwaltskanzlei vor, die Fälle "nicht ausreichend bearbeitet" zu haben und empfahl eine weitere juristische Bewertung der Fälle.

V.l.n.r.: Heiner Koch, Erzbischof von Berlin, Anwalt Peter-Andreas Brand und die Anwältin Sabine Wildfeuer / © Gregor Krumpholz (KNA)
V.l.n.r.: Heiner Koch, Erzbischof von Berlin, Anwalt Peter-Andreas Brand und die Anwältin Sabine Wildfeuer / © Gregor Krumpholz ( KNA )

Die Kanzlei wies die Kritik zurück. Es sei kein weiteres Gutachten erforderlich, sondern die "Umsetzung der Konsequenzen, die sich aus den von uns festgestellten schwerwiegenden Missständen ergeben haben".

Erzbistum Berlin

Das Erzbistum Berlin umfasst das Land Berlin, den größten Teil Brandenburgs sowie Vorpommern und einen kleinen Teil Sachsen-Anhalts. In seinen Kirchengemeinden leben rund 362.000 Katholiken. In seiner jetzigen Form wurde das Erzbistum 1994 errichtet. Erzbischof Dr. Heiner Koch übernahm die Bistumsleitung am 19. September 2015. Bischofssitz ist die St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte.

Sankt-Hedwigs-Kathedrale in Berlin / © frantic00 (shutterstock)
Sankt-Hedwigs-Kathedrale in Berlin / © frantic00 ( shutterstock )
Quelle:
KNA