Antidiskriminierungsstelle meldet erneut Rekordhoch bei Anfragen 

Mehr Anfragen wegen Corona-Pandemie

Die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist auch im zweiten Corona-Jahr anhaltend hoch. Bis Jahresende werde man in etwa das gleiche hohe Niveau erreicht haben wie 2020.

Symbolbild Hass im Internet / © Nicoleta Ionescu (shutterstock)
Symbolbild Hass im Internet / © Nicoleta Ionescu ( shutterstock )

Das sagte der kommissarische Leiter der Stelle, Bernhard Franke, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). "Teilweise liegt das an pandemiebedingten Anfragen - etwa zu 2G/3G-Regelungen und zur Maskenpflicht - teilweise aber auch an weiterhin vielen Anfragen zu rassistischer Diskriminierung."

Bis Ende November habe es bereits 7.018 Anfragen gegeben, hieß es. 4.899 davon, also knapp zwei Drittel, seien Beschwerden gewesen, bei denen ein Diskriminierungstatbestand nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) betroffen gewesen sei. Dazu zählen Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Fast verdoppelt

Im vergangenen Jahr hatten sich die Beratungsanfragen im Vergleich zu 2019 von gut 4.000 auf knapp 8.000 fast verdoppelt; die vom AGG abgedeckten Anfragen stiegen von rund 3.500 auf rund 6.400. Die endgültigen Zahlen für das Gesamtjahr 2021 liegen erst in einigen Wochen vor.

Mit 36,8 Prozent kämen weiterhin die meisten Anfrage aus dem Bereich der rassistischen Diskriminierung, gefolgt von Anfragen aus dem Bereich Behinderung (31,5 Prozent), sagte Franke. Diese Anfragen seien allerdings leicht rückläufig gewesen. Es habe hier 2020 durch Anfragen zur Maskenpflicht bei Behinderung einen Corona-Sondereffekt gegeben.

"Der Übergangszustand muss ein Ende haben"

In diesem Jahr gab es Franke zufolge besonders viele Anfragen von Bürgern gegeben, die sich durch 2G- oder 3G-Beschränkungen benachteiligt fühlten. "In diesem Fall ist die Antidiskriminierungsstelle allerdings nicht der richtige Anlaufpunkt, weil der Impfstatus kein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal ist", sagte Franke. Allenfalls bei Schwangeren in den ersten drei Monaten und bei Menschen mit Behinderungen könne eine Benachteiligung vorliegen.

Franke rief die Ampel-Koalition dazu auf, schnell einen neuen Antidiskriminierungsbeauftragten zu benennen, der dann nicht mehr nur kommissarisch im Amt sein wird. Weil der Beauftragte laut Koalitionsvertrag künftig nicht mehr vom Kabinett sondern vom Bundestag berufen werden soll, ist dazu eine Änderung des AGG nötig. "Das sollte bald passieren. Der Übergangszustand muss ein Ende haben und die Befugnisse meiner Nachfolge sollten deutlich gestärkt werden", forderte Franke.


Quelle:
KNA