Menschen mit Behinderung klagen vor Bundesverfassungsgericht

Wahlrecht für alle

Von der Bundestagswahl am Sonntag ausgeschlossen sind Menschen, die eine umfassende rechtliche Betreuung brauchen. Dagegen wehren sich nun acht Behinderte und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht.

Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen (dpa)
Hinweis-Schild für Menschen mit Behinderung / © Fredrik von Erichsen ( dpa )

Wenn Klaus Winkel sich an seinen ersten Wahlgang erinnert, hellen sich die Gesichtszüge auf: "Das war ein sehr gutes Gefühl, ein bisschen so, als ob ich verliebt wäre."  Im Mai durfte der 49-Jährige zum ersten Mal bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wählen. 

Ausschluss an Beteiligung ist "Skandal"

Doch von der Bundestagswahl am Sonntag ist er durch ein Gesetz ausgeschlossen: Es untersagt Menschen eine Beteiligung an der Wahl, die wegen ihrer geistigen Beeinträchtigung vollbetreut werden. Traurig mache ihn das, sagt Winkel. Mit sieben anderen behinderten Menschen hat er Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Eine Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu erwarten. 

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützen die acht Kläger. Die Wahlrechtsausschlüsse seien veraltet und diskriminierend, kritisiert der CBP-Vorsitzende Johannes Magin.
"Das ist ein Skandal und muss beseitigt werden", fordert er.

Kirche für uneingeschränktes Wahlrecht

Von der Wahl ausgeschlossen sind nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes Menschen mit Behinderungen, für die ein Gericht eine sogenannte rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt hat. Außerdem dürfen schuldunfähige Straftäter nicht wählen, die sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befinden und von denen krankheitsbedingt weitere Taten drohen. 85.000 Menschen waren laut einer Studie des Bundessozialministeriums im Jahr 2015 von Wahlen ausgeschlossen. Davon standen 81.220 unter Vollbetreuung.

Sozialverbände und Kirchen setzen sich seit langem für ein uneingeschränktes Wahlrecht für Betreute ein. "Wer in allen Angelegenheiten einen Betreuer hat, muss genauso wie alle anderen auch darüber entscheiden können, wer dieses Land regiert", sagt Maria Loheide vom Vorstand der Diakonie Deutschland in Berlin. Deshalb sei es dringend notwendig, das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz zu reformieren.

Wahl barriefefrei gestalten

Statt Menschen aufgrund ihrer Behinderung pauschal zu unterstellen, sie könnten keine eigene Wahlentscheidung treffen, sollten Wahlen barrierefrei gestalten werden, erklärt Loheide. Dazu gehörten Wahlprogramme in Leichter Sprache und neutrale Unterstützung bei der Entscheidungshilfe.
"Es ist staatliche Aufgabe, allen zu ermöglichen, ihr Wahlrecht auszuüben und damit eine politische Partizipation zu garantieren", unterstreicht die Sozialexpertin im Diakonie-Vorstand.

Michael Brohl vom Diözesan-Caritasverband Paderborn verweist auf 14 EU-Länder, in denen es keine pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen gibt. "Das Wahlrecht ist ein Grundrecht, das für alle Menschen gelten muss", sagt er.

Gesetzgebung in NRW angepasst

Den automatischen Entzug des Wahlrechts prangert auch der UN-Ausschuss zum Schutz der Menschen mit Behinderung an. Obwohl die Bundesrepublik sich 2009 dazu verpflichtet hat, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, blieb eine Reform des Wahlrechts bisher aus. Zwei Bundesländer haben mittlerweile ihre Gesetzgebung angepasst: Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schafften den Wahlrechtsausschluss ab. Dort dürfen Menschen mit Behinderungen auf Landesebene wählen.

Zur NRW-Landtagswahl vor vier Monaten besuchte Klaus Winkel, der in einer katholischen Einrichtung der Caritas lebt, spezielle Info-Veranstaltungen im Haus. Dabei wurde Grundwissen zur Wahl, zum Landtag und den Programmen der Parteien vermittelt. "Ich gucke jeden Abend Nachrichten", erzählt er. Als Klaus Winkel im Mai sein Kreuz auf dem Wahlzettel machen durfte, war das für ihn ein Höhepunkt. "Ich war stolz, ich habe mich sehr gefreut."

Dass dies bei der Bundestagswahl immer noch nicht möglich sein soll, versteht er nicht. Sein Wunsch an das Bundesverfassungsgericht: "Der Richter soll sagen: Das ist nicht richtig."


Quelle:
epd