Millionen-Überschuss im Bistum Essen

Trotz sinkender Mitgliederzahl

Das Bistum Essen verzeichnet für das Jahr 2022 einen Finanzüberschuss von fast 53 Millionen Euro. Ein Grund dafür ist ein Immobilienverkauf, der viel Geld in die Kasse gespült hat. Wichtigste Einnahmequelle bleibt die Kirchensteuer.

Blick auf den Essener Dom / © Borisb17 (shutterstock)

Der Betrag liegt mit 3,7 Millionen Euro über dem Überschuss von 2021, wie das Bistum am Montag mitteilte. "Dieses Ergebnis hilft uns sehr, damit wir die weiteren Veränderungsprozesse der kommenden Jahre finanziell absichern können", erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer.

Noch in den Jahren 2019 und 2020 waren die Jahresergebnisse des Bistums negativ ausgefallen. Zum aktuellen Überschuss hätten vor allem Erlöse aus dem Verkauf des Kardinal-Hengsbach-Hauses in Essen-Werden sowie die für das Ruhrbistum unerwartet positive bundesweite Kirchensteuer-Abrechnung aus dem Jahr 2018 geführt, so das Bistum.

Wichtigste Einnahmequelle ist die Kirchensteuer

Wichtigste Einnahmequelle der Diözese bleibt laut dem Finanzbericht die Kirchensteuer. Gut zwei Drittel der Erträge von 314,3 Millionen Euro stammten 2022 von den knapp 680.000 Kirchenmitgliedern. Von den 261,3 Millionen Euro an Aufwendungen floss der größte Teil - 89,8 Millionen Euro - in die "pfarrliche Ebene", finanzierte also die Seelsorge in den Gemeinden, die Kitas sowie die Versorgung, Aus- und Fortbildung des pastoralen Personals.

Hinzu kamen 51 Millionen Euro für Schulen, 15,1 Millionen Euro für karitative Aufgaben, 6,3 Millionen Euro für die Jugend und 5,6 Millionen Euro für die Seelsorge in besonderen gesellschaftlichen Bereichen wie Polizei, Feuerwehr oder Krankenhäuser.

Ergebnis darf nicht über Realität hinwegtäuschen

Das positive Ergebnis dürfe nicht über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und die Zahl der Kirchenmitglieder hinwegtäuschen, so Pfeffer. Es sei wichtig, den Überschuss für einen Anpassungsprozess der Kirche im Bistum Essen zu nutzen. Pfeffer verwies unter anderem auf das Ziel, die Struktur der Pfarreien auf die Kommunen auszurichten und zusammenzuführen. So solle "ein verwaltungstechnischer Rahmen geschaffen werden, um in Zukunft auch mit deutlich weniger Ressourcen und Mitgliedern ein vielfältiges Leben zu ermöglichen".

Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

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Quelle:
KNA