Erstkommunionfeiern im Bistum Hildesheim wieder möglich

Mindestabstand und Hygieneregeln bleiben

​Das katholische Bistum Hildesheim hat seine Hinweise zur Feier von Gottesdiensten während der Corona-Pandemie aktualisiert. Nach den neuen Anordnungen sind Erstkommunionfeiern sowie die Nutzung von Pfarrheimen wieder möglich.

Erstkommunion / © Corinne Simon (KNA)
Erstkommunion / © Corinne Simon ( KNA )

Grundlage dafür ist die entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung, ob die bisher ausgesetzten Feiern der Erstkommunion stattfinden dürfen, soll laut dem auf der Internetseite des Bistums veröffentlichten Schreiben die Gemeinden vor Ort treffen.

Firmungen solle es frühestens nach den Sommerferien geben. Die Diözese arbeite dazu an einem Konzept. Pfarrheime dürften wieder genutzt werden, sofern eine Hygienekonzept vorliege.

Beerdigungen mit maximal 50 Menschen

Die maximale Anzahl von Gottesdienst-Teilnehmer könne künftig anhand des stets geltenden Mindestabstandes von eineinhalb Metern berechnet werden, heißt es weiter. Die vormals vorgeschriebenen zehn Quadratmeter pro Person könnten aber im Zweifel beibehalten werden. An Beerdigungen dürften künftig bis zu 50 Menschen teilnehmen. Freiluftgottesdienste, die auf einem kirchlichen Grundstück gefeiert werden, müssten nicht mehr bei den Behörden angemeldet werden.

Das Bistum betont, dass für Gottesdienste und alle weiteren Zusammenkünfte der Mindestabstand sowie die einschlägigen Hygieneregeln gelten. In Gottesdiensten wird weiter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen.


Quelle:
KNA
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