Im am Montag veröffentlichten Bericht des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt heißt es, es seien "grundlegende Strukturen und Instrumente" geschaffen worden. Betroffene kritisierten die bislang geleistete Aufarbeitung. Es sei kaum etwas geschehen und Betroffene seien bislang zu wenig einbezogen würden.
Missbrauchsstudie gestartet
Der Beauftragtenrat erklärte, die auf drei Jahre angelegte Missbrauchsstudie sei nach Abschluss der Kooperationvereinbarung nun gestartet. Die Kosten dafür betrügen 3,6 Millionen Euro. Es sei weiter ein Betroffenenbeirat berufen worden. Dieser solle künftig eigene Positionen und Vorschläge hinsichtlich geplanter Maßnahmen erarbeiten; er solle Impulsgeber sein und sich kritisch mit vorhandenen Strukturen auseinandersetzen. Zudem seien eine Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie die zentrale Anlaufstelle "help" eingerichtet worden.
Es gebe weiter Planungen für eine einheitliche Musterordnung zur Zahlung der Anerkennungsleistungen für Betroffene. Diese könne auf der Synode noch nicht verabschiedet werden, weil der Betroffenenbeirat erst im September konstituiert worden sei. Zudem gebe es Gespräche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, um eine Vereinbarung zur strukturellen Aufarbeitung aufzusetzen. Insgesamt sei ein 11-Punkte Plan umgesetzt oder die Themen auf den Weg gebracht worden.
Kritik von Betroffenen
Betroffene widersprachen den Ausführungen. Es fehle weiterhin an "geeigneten, unabhängigen Strukturen", erklärten Betroffene in einer gemeinsam veröffentlichten Presseerklärung. Es sei absurd, wenn auf EKD-Ebene ein 11-Punkte Plan Zielvorgaben setze, sie selbst inhaltliche Kriterien definiere und schließlich - wie bei einer Checkliste - die Punkte abhake, sagte Kerstin Claus, die Mitglied im beim Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten Betroffenenrat ist.
Es gebe keine ausreichende Beteiligung von Betroffenen, hieß es weiter. In einigen Landeskirchen werde die Tatsache, dass es eine Ansprechstelle für Betroffene gebe, schon als Betroffenenbeteiligung ausgewiesen. Wissenschaftliche Studien, in denen über Betroffene geforscht würde, würden ebenfalls als Betroffenenbeteiligung verstanden.
Nach wie vor verlange die Kontaktaufnahme von Betroffenen mit der Kirche ein hohes Maß an Mut. Sie stießen noch immer auf Probleme mit kirchlichen Ansprechstellen. Bei den Landeskirchen, auf die die Anlaufstelle verweise, würden weiterhin Antworten "verschleppt, Informationen nur zögernd gegeben. "Betroffene, die sich melden, finden nicht die Unterstützung, die sie sich erhoffen", so Claus.