"Unsere Prüfung ergab recht schnell, dass die Taten verjährt sind, weitgehend schon zu DDR-Zeiten", sagte Pressesprecher Dirk Germerodt am Dienstag auf Anfrage. Dem Ruheständler wird vorgeworfen, zwischen 1962 und 1965 im heutigen Kyffhäuserkreis mehrfach einen Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Ungeachtet der Entscheidung der Staatsanwaltschaft werde das kirchliche Ermittlungsverfahren fortgesetzt, bestätigte Bistumssprecher Peter Weidemann. Die erlassenen Auflagen gegen den Priester gelten weiterhin. Bis auf Weiteres hatte Bischof Ulrich Neymeyr dem Angeklagten Kontakte zu Minderjährigen untersagt. Außerdem darf er keine Gottesdienste leiten oder Sakramente spenden.
Das mutmaßliche Opfer hatte sich bei einem der Beauftragten des Bistums Erfurt gemeldet, die Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüfen.
"Das habe ich zu verantworten"
Bis dahin waren der gegenwärtigen Bistumsleitung nach eigenen Angaben keine Verdachtsfälle gegen den beschuldigten Priester bekannt gewesen. Außerhalb der Personalakte sei jedoch eine Aktennotiz des damaligen Personalverantwortlichen und späteren Weihbischofs Hans-Reinhard Koch von 1989 gefunden worden, die Vorwürfe dokumentierte, der Priester habe "homosexuelles Verhalten Jugendlichen gegenüber" gezeigt. Damals sei es nach heutiger Vermutung des Bistums bei Ermahnungen geblieben, weil der Beschuldigte die Taten bestritten habe.
Der damals zuständige Bischof Joachim Wanke räumte Fehler ein: "Ich wünschte mir, den Vorwürfen wäre damals genauso sorgfältig nachgegangen worden, wie es heute geschieht." Dann hätte er möglicherweise andere Konsequenzen ziehen müssen. "Das habe ich zu verantworten", so der Altbischof.