Missbrauchsopfer haben künftig mehr Rechte

Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat an diesem Freitag einem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsbetroffenen zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Rechte Betroffener sowie die Rolle der Aufarbeitungskommission gestärkt werden.

Symbolbild Missbrauch (shutterstock)

So sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, soll gestärkt werden.

Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt

Ursprünglich sollte auch die Fortführung des Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt in dem Gesetz geregelt werden. Darauf konnten sich die Regierungsfraktionen nicht verständigen. Nun droht das Ende des Fonds. Die Bundesregierung hatte den Fonds vor zwölf Jahren eingerichtet. Nach einer seit Jahresbeginn geltenden Richtlinie läuft er 2028 aus. Anträge, die noch bis Ende August gestellt werden können, können demnach nur noch im laufenden Jahr bewilligt werden.

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 war Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter, am 30.03.2022 wurde er von Kerstin Claus abgelöst. (www.bundesregierung.de)

Symbolbild Missbrauch / © somkhana (shutterstock)