So sollen Betroffene etwa ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, soll gestärkt werden.
Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt
Ursprünglich sollte auch die Fortführung des Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt in dem Gesetz geregelt werden. Darauf konnten sich die Regierungsfraktionen nicht verständigen. Nun droht das Ende des Fonds. Die Bundesregierung hatte den Fonds vor zwölf Jahren eingerichtet. Nach einer seit Jahresbeginn geltenden Richtlinie läuft er 2028 aus. Anträge, die noch bis Ende August gestellt werden können, können demnach nur noch im laufenden Jahr bewilligt werden.