Missbrauchsstudie zum Bistum Speyer kommt am 8. Mai

Studie in zwei Teilen

Im Jahr 2023 wurde die Universität Mannheim beauftragt, zu sexuellem Missbrauch im Bistum Speyer durch Priester, Diakone und Ordensangehörige ab 1946 zu forschen. Im Mai 2025 wird nun ein erster Zwischenbericht vorgestellt.

Hauptfassade des Doms in Speyer am 5. Februar 2024
 / © Julia Steinbrecht (KNA)
Hauptfassade des Doms in Speyer am 5. Februar 2024 / © Julia Steinbrecht ( (Link ist extern)KNA )

Am 8. Mai soll die Studie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese Speyer vorgestellt werden - in einemersten Zwischenbericht. Das kündigte Generalvikar Markus Magin am Mittwoch in der Jahrespressekonferenz des Bistums in Speyer an. Die 2023 gestartete und auf vier Jahre angelegte Missbrauchsstudie entsteht unter der Leitung der Historikerin Sylvia Schraut an der Universität Mannheim.

Markus Magin, Generalvikar des Bistums Speyer (Bistum Speyer)

Der erste Teil soll nun am 8. Mai in einer Pressekonferenz der Universität veröffentlicht werden. Einen Tag später, am 9. Mai, will die Diözese in einer eigenen Pressekonferenz hierzu eine Stellungnahme abgeben. Der zweite Teil der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie werde 2027 erwartet, so Magin. Die zweiteilige Veröffentlichung der Ergebnisse begründete er damit, dass viele der Missbrauchsbetroffenen schon sehr alt seien und erleben möchten, dass ihr Leid und das ihnen angetane Unrecht öffentlich benannt würden.

Hilfreiche Erkenntnisse erwartet

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Speyer hatte im April 2023 die Universität Mannheim beauftragt, zu sexuellem Missbrauch durch katholische Priester, Diakone, Ordensangehörige und Mitarbeitende des Bistums ab 1946 zu forschen. "Wir erhoffen uns von der Studie hilfreiche Erkenntnisse, um die Präventionsarbeit weiter auszubauen. Das unterstützt uns auf unserem Weg, sexuellen Missbrauch im Bistum Speyer zu bekämpfen", sagte Magin.

Bisher 3,4 Millionen Euro an Betroffene

Nach Angaben des Generalvikars hat die von den katholischen deutschen Bischöfen eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen bislang 96 Anträge von Betroffenen aus dem Bistum Speyer erhalten und davon 94 entschieden. Die durchschnittliche Höhe der Leistungen liege bei rund 35.500 Euro. Der höchste zugesprochene Betrag liege bei 240.000 Euro, so Magin. In 18 Fällen seien Beträge über 50.000 Euro geleistet worden.

Das Bistum Speyer habe demnach an 94 Missbrauchsbetroffene "Zahlungen in Anerkennung des Leids" geleistet. Die Summe der bisher erbrachten Leistungen inklusive Therapiekostenübernahmen betrage rund 3,4 Millionen Euro. Gegen das Bistum Speyer sei bislang keine Schmerzensgeldklage anhängig, sagte der Generalvikar.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)