Anwalt von Kardinal Pell bittet um Entschuldigung

Mit "Blümchensex" im Ton vergriffen

Im Fall des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell rückt sein Verteidiger in die Schlagzeilen. Er hatte sexuelle Übergriffe auf Minderjährige als "Blümchensex" heruntergespielt. Nun folgt seine Entschuldigung.

Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP (dpa)
Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP ( dpa )

Der Verteidiger des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell, Robert Richter, hat sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als "Blümchensex" öffentlich entschuldigt.

"Vollkommen unangemessene Wortwahl"

"Im Bestreben, eine milde Strafe zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war", heißt es in einer Erklärung Richters vom Donnerstag.

Bei der Anhörung nach dem Schuldspruch, in der es um das angemessene Strafmaß auf der Grundlage des Urteils ging, hatte der Anwalt argumentiert, diese Straftaten seien nicht mehr als ein bloßer Fall von "Blümchensex" (englisch: Plain Vanilla Sex") gewesen. Vor Gericht hatte der Anwalt zudem betont, sein Mandant verdiene nur eine leichte Strafe, wenn man davon ausgehe, dass die sexuellen Übergriffe "weniger als sechs Minuten" gedauert hätten und es nicht zu einer Ejakulation gekommen sei.

Weiter von Pells Unschuld überzeugt

Auch wenn der Anwalt weiter von der Unschuld seines Mandanten überzeugt ist, muss er in der Verhandlung darüber, welche Haftstrafe angemessen ist, zunächst von der Schuldfeststellung des Gerichts ausgehen und versuchen, ein möglichst mildes Urteil für die gerichtlich erkannte Tat zu erreichen.

Er habe niemals das Leid und die Verletzungen der Missbrauchsopfer "verharmlosen" wollen, schreibt Richter weiter. Die "Schwere des Verbrechens" sei vielmehr von Anfang an durch das "Eingeständnis" anerkannt worden, dass dafür eine "Haftstrafe gerechtfertigt ist".

Der 77-jährige Pell war wegen Missbrauchs verurteilt worden. Das Gericht in Melbourne sah es als erwiesen an, dass er sich Mitte der 1990er Jahre an zwei zur Tatzeit 13-jährigen Jungen vergangen hat.

Berufung eingelegt

Bis Mitte März soll das Strafmaß verkündet werden. Pell wurde am Mittwoch in ein Gefängnis in Melbourne überstellt. Anwalt Richter hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Verurteilung des Kardinals auf Basis der Aussage eines einzelnen Opfers hat in Australien zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige Kommentatoren kritisierten den Schuldspruch als eklatantes Fehlurteil und reklamierten Pells Unschuld. Dabei versuchten sie ähnlich wie es zuvor schon der Verteidiger vor dem Schuldspruch getan hatte, zu erklären, warum es gar nicht zu Übergriffen gekommen sein könne.

Louise Milligan, Autorin des Buches "Kardinal: Der Aufstieg und Fall von George Pell", verteidigte hingegen die Glaubwürdigkeit des öffentlich nicht bekannten Klägers. Milligan hatte den Mann für ihr Buch interviewt und ist so eine der wenigen Personen, denen seine Identität bekannt ist. "Er hat dadurch [die Klage] nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren", sagte sie dem TV-Politmagazin "7.30".

Anfang 2018 waren Pells Verteidiger die umfangreichen Interviews und Videoaufnahmen zugänglich gemacht worden, die Milligan bei der Recherche zu ihrem Buch aufgezeichnet hatte. Das Buch erschien vor der Anklage gegen Pell und wurde nach der Anklageerhebung aus dem Handel genommen.


Robert Richter / © Daniel Pockett (dpa)
Robert Richter / © Daniel Pockett ( dpa )
Quelle:
KNA