In einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung "B.Z." äußert Erzbischof Koch die Erwartung, dass auch nach dem Ende der Krise "der Schutz des menschlichen Lebens im Mittelpunkt unsere Bewusstseins und unserer Rechtsprechung verbleibt".
Das gelte für den Schutz des Lebens aller Menschen, "auch der kranken, alten, lebensschwachen, sterbenden und der ungeborenen".
Sterbehilfe-Urteil hat Lebensschutz neu bewertet
Koch erinnert daran, dass kurz vor Beginn der Corona-Krise in Deutschland das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Sterbehilfe eine juristische Neubewertung des Lebensschutzes vorgenommen habe. "Dem Recht des Menschen, über das Ende seines Lebens selbst bestimmen zu können, hat es höhere Bedeutung zugemessen als dem unbedingten Schutz des menschlichen Lebens: Freiheitsrecht vor Lebensschutz", so der Erzbischof.
Kirchen trugen Einschränkungen zugunsten der Menschen
Wenige Wochen später seien dann um den Schutz des menschlichen Lebens willen existentiell hochbedeutsame Freiheitsrechte eingeschränkt worden. Dabei hätten sich die Kirchen entschieden, um des Lebensschutzes vieler Menschen willen die Einschränkung von Freiheitsrechten mitzutragen.
"Uns auf dem Klagewege auf der Basis des Grundrechts auf freie Religionsübung Sonderrechte zu erstreiten, wäre unserer Überzeugung nach verantwortungslos gewesen", erklärt Koch. Die Corona-Pandemie sei auch ein Aufruf, die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte nicht zu Lasten des Lebensschutzes durchzusetzen.