"Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen", sagte die Institutsdirektorin, Beate Rudolf, am Donnerstag in Berlin.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst laut Institut neben den blinden, seh- und hörbeeinträchtigten sowie taubstummen Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
Barrierefreier Zugang zu Diensten und Gesundheitseinrichtungen
Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung dürfe bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, so Rudolf weiter. Darüber hinaus müsse auch in Zeiten einer Pandemie der Zugang zu Diensten und Gesundheitseinrichtungen barrierefrei sein.