Wie ein Bistumssprecher am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte, wird die Rechnung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Höhe von 1,45 Millionen Euro aus dem regulären Bistumshaushalt beglichen. Dessen Erträge stammen zu rund 75 Prozent aus der Kirchensteuer.
Nach Auskunft des Sprechers werden die Gutachter "wie alle Aktivitäten der Erzdiözese im Bereich der Aufarbeitung und Prävention oder andere externe Beratungsleistungen aus Mitteln des regulären, von den zuständigen Gremien genehmigten Haushalts bezahlt".
Für Anerkennungsleistungen an Missbrauchsbetroffene dagegen würden sonstige Erträge aus dem Haushalt des Erzbischöflichen Stuhls herangezogen. Dieser enthalte keine Kirchensteuergelder.
Vergleich zu Köln
Zum Vergleich: Das Erzbistum Köln hat für zwei juristische Hauptgutachten zur Aufarbeitung von Missbrauch zwischen 2019 und 2021 insgesamt 1,27 Millionen Euro ausgegeben. Darunter war auch eine Ausarbeitung von WSW, die nicht veröffentlicht wurde. Für deren Überprüfung durch andere Juristen flossen weitere 600.000 Euro, außerdem 820.000 Euro für die Kommunikationsberatung des in eine Vertrauenskrise geratenen Kardinals Rainer Maria Woelki.
Einschließlich der Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene wurde für alle diese Kosten auf Sondervermögen zurückgegriffen, den "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)", der sich im Wesentlichen aus jahrzehntelangen Abgaben von Kölner Klerikern speist.