So heißt es in einem auf Sonntag datierten offenen Brief an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, Ursula Hantl-Unthan, der jetzt bekannt wurde. Das LAG hatte Ende November einer kopftuchtragenden Klägerin eine Entschädigung zugesprochen: Sie sei als Lehrerin beim Bewerbungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt worden.
Der Liberal-Islamische Bund (LIB) begrüßte die inhaltliche Entscheidung, bezeichnete die Rechtssprechung aber zugleich als "offenkundig rechtsmethodisch fehlerhaft". Es sei "nicht verständlich", warum das LAG das Neutralitätsgesetz nicht dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt habe, um dessen "(evidente) Verfassungswidrigkeit" prüfen zu lassen, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Es verstärkt sich der Eindruck, dass erneut ein Berliner Gericht das 'Neutralitätsgesetz' bewusst dem BVerfG vorenthalten hat, so dass es nicht dem Verdikt der Nichtigkeit zugeführt werden konnte."
Das Landesarbeitsgericht hatte in der Urteilsbegründung erklärt, dass durch das Kopftuch keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Die Schule habe sich auch nicht auf das Neutralitätsgesetz berufen können, nachdem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verboten ist. Die Klägerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Das LAG ließ für das Land Berlin die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.