Muslimin muss beim Autofahren Gesichtsschleier ablegen

Urteil gesprochen

Eine Muslimin muss laut einem Urteil beim Autofahren ihren Gesichtsschleier – den Niqab – ablegen, weil sie sonst gegen das in der StVO festgelegte Verhüllungsverbot verstößt. Wer ein Auto steuere, muss erkennbar sein.

Frau mit Niqab / © Lisa-S (shutterstock)

Wer ein Auto steuere, dürfe das Gesicht nicht so verhüllen, dass sie oder er nicht zu erkennen sei, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage der Muslimin ab. Sie hatte mit der Religionsfreiheit argumentiert.

"Keine Einschränkung der Religionsfreiheit"

Das Verwaltungsgericht argumentierte, das beim Autofahren geltende Verhüllungsverbot schränke das religiös begründete Tragen des Gesichtsschleiers nur in einer eng begrenzten und für die Religionsfreiheit typischerweise nicht wesentlichen Lebenssituation ein.  

Das Gericht wies daraufhin, es gehe nicht um ein grundsätzliches Verbot der Verhüllung mit dem Gesichtsschleier. Im Straßenverkehr und bei etwaigen Kontrollen oder Rechtsverstößen müsse die Identität der Fahrzeuglenkerin aber klar feststellbar sein. DasVerwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schleier Burka und Niqab

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Ganzkörperschleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.

Die aus Afghanistan bekannte Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Formen der Verschleierung - Burka / © Jalil Rezayee (dpa)
Formen der Verschleierung - Burka / © Jalil Rezayee ( dpa )
Quelle:
KNA