Weil Indizien für die Feststellung bestünden, dass der Trägerverein Arab Nil-Rhein extremistischem beziehungsweise salafistischem Gedankengut nahestehe, lehnte das Gericht einen Eilantrag des Vereins ab. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trägers, wodurch die Integration der betreuten Kinder gefährdet werde.
Nähe zum Salafismus
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte die Schließung im Februar verfügt, weil der Trägerverein das Kindeswohl in der 2009 gegründeten Einrichtung nicht mehr gewährleisten könne.
Der Verein vertrete Inhalte der Ideologie der Muslimbruderschaft, habe eine Nähe zum Salafismus und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, so der Präsident des Landesamtes, Detlef Placzek. Zuletzt durfte die Kita bis zu 22 Kinder ganztägig betreuen.