Ungeimpfte oder nicht nachweislich genesene Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen müssen nun vor Eintritt einen negativen Covid19-Test vorlegen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche.
Zurückhaltung seitens der EKM
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) reagierte zurückhaltend auf die neue Regelung und erklärte am Freitag: "Damit stehen wir in den Gemeinden vor hohen Hürden. Unsere bisherigen Versuche der Abwendung dieser Bestimmung sind zum Stand 25.11.2021 ohne Erfolg geblieben."
Die EKM betonte, dass die Regelungen zum Infektionsschutz wie etwa zum konsequenten Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes beim Singen "inzwischen bewährte Instrumente der Infektionsvermeidung sind". Gottesdienste hätten unter diesen Bedingungen kein höheres Ansteckungsrisiko als der Besuch im Supermarkt.
Hohe Sieben-Tage-Inzidenz
Nach Sachsen ist Thüringen das Bundesland mit der zweithöchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Sie steigt im Freistaat mit großer Geschwindigkeit und lag am Freitag bei 805,7, wie aus Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervorgeht.