Ausgenommen sind demnach Kinder bis fünf Jahre, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren reicht auch eine einfache medizinische Maske.
"Ansteckungsgefahr stark reduzieren"
Bischof Gebhard Fürst sagte, die neuen Regeln seien "notwendig und sinnvoll, weil FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren". In Baden-Württemberg gibt es weiterhin keine Zugangsbeschränkungen für Gottesdienste. Zur Begründung wird auf die Religionsfreiheit verwiesen. Es gelten aber neben der Maskenpflicht weitere strenge Abstands- und Hygieneregeln.