Diese hatten die katholischen Bischöfe bereits am 23. Januar beschlossen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.
Voraussetzungen angeglichen
Praktisch bedeutet das, dass auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die Missio nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden darf.
Die Vorsitzende des Deutschen Katecheten-Vereins (DKV), Marion Schöber, begrüßte die neue Regelung. Zugleich äußerte sie die Erwartung, dass sie möglichst rasch in allen 27 Bistümern in Deutschland umgesetzt werde. Nur so könne es gelingen, überhaupt noch junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Der DKV hat nach eigenen Angaben rund 4.000 Mitglieder und ist damit der größte Fachverband für religiöse Bildung und Erziehung in Deutschland.
Die neue Ordnung löst die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab und gleicht die Voraussetzungen für ihre Berufsausübung der im November 2022 verabschiedete Grundordnung für den kirchlichen Dienst an, wie es hieß.
Da Religionslehrkräfte allerdings nicht in Kirchendienst stehen, waren sie von der Grundordnung bislang ausgenommen. Einzelne Bistümer wie Osnabrück (2018) und Hildesheim (2022) hatten ihre jeweilige Missio-Ordnung bereits eigenständig verändert. Auch die allgemeine Grundordnung muss von jedem Bistum eigens umgesetzt werden.
Glaubwürdige Positionierung der eigenen Religiosität
Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre sind laut der neuen Ordnung für Lehrkräfte nicht mehr ausgeschlossen.
Gleichzeitig betonen die Bischöfe, dass eine glaubwürdige Positionierung der eigenen Religiosität bei den Lehrkräften weiterhin verpflichtend für die Erteilung der Missio canonica sei. "Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität."