Neue Normen beim Heiligsprechungsverfahren

Günstiger und transparenter

Zum Heiligsprechungsverfahren wurden am Donnerstag vom Vatikan neue Regelungen veröffentlicht. Damit sollen die Kosten minimiert und besser einsichtig werden.

Petersdom / © Fabio Frustraci (dpa)
Petersdom / © Fabio Frustraci ( dpa )

Papst Franziskus will Heiligsprechungsverfahren transparenter und weniger kostspielig machen. Entsprechende neue Normen veröffentlichte der Vatikan am Donnerstag. Sie ersetzen und verschärfen die seit 1983 geltenden Vorschriften und sollen zunächst probehalber drei Jahre gültig sein. Sie beziehen sich lediglich auf die zweite, römische Phase von Seligsprechungen und Heiligsprechungen. In der ersten Phase liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Diözesen oder Ordensgemeinschaften.

Einige hunderttausend Euro

Selig- und Heiligsprechungsverfahren können bis zu ihrem Abschluss im Ausnahmefall einige hunderttausend Euro kosten. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen für die Anerkennung von Wundern nehmen Anwälte der Antragsteller oft erhebliche Honorare ein. Das Geld dafür stammt in der Regel aus frommen Stiftungen. Im Zuge der sogenannten "Vatileaks 2"-Affäre wurden jüngst vertrauliche vatikanische Dokumente bekannt, die eine mangelnde Ausgabenkontrolle bei solchen Verfahren offenbarten.

Regelmäßige Vorlage von Bilanzen

Die neue Regelungen legen fest, dass für jedes Verfahren ein zuständiger Ausgabenverwalter vor der Heiligsprechungskongregation regelmäßig Bilanzen vorlegen muss. Darin habe er sich "skrupulös an die Absichten der Geber zu halten". Im Zweifelsfall werden auch Disziplinarstrafen angedroht. Zugleich will sich der Vatikan künftig auch selbst an den Kosten der Verfahren beteiligen. Die Heiligsprechungskongregation soll insbesondere ärmeren Diözesen und Antragstellern bei den Kosten unter die Armen greifen.


Quelle:
KNA