Wenn in einer Region der Wert der Neuinfektionen innerhalb einer Woche über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, gilt nach den neuen Regeln eine Maskenpflicht. In diesem Fall seien "Gottesdienste und gemeinsame Gebete unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten" nur erlaubt, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Gebets oder Gottesdienstes getragen wird, heißt es in der am Wochenende aktualisierten Corona-Verordnung.
Die Politik behält sich zudem vor, eine Maskenpflicht im Gottesdienst bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 anzuordnen. Weiterhin gilt, dass die Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten grundsätzlich begrenzt ist, Kontaktdaten aufgenommen sowie Abstände und Hygieneregeln eingehalten werden müssen.