Dies gelte auf Anweisung der Religionsbehörde für katholische Gemeinden in der Inneren Mongolei und in der Provinz Shanxi, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker in Göttingen berichtete.
Kein Sonderweg für Chinas Katholiken
Die Gemeinden seien von den Behörden darauf aufmerksam gemacht worden, dass kirchliche Freizeitaktivitäten zukünftig unter staatlicher Kontrolle stünden und nur an offiziell registrierten Freizeitstätten stattfinden dürften. "Chinas Regierung dringt auf absolute Kontrolle aller Religionsgemeinschaften.
Chinas Katholiken bekommen keinen Sonderweg eingeräumt. Daher sollte sich der Vatikan genau überlegen, ob er mit neuen Zugeständnissen gegenüber Chinas Führung den Eindruck erwecken will, es gebe Religionsfreiheit in der Volksrepublik", erklärte Direktor Ulrich Delius.
Katholische Gemeinden seien auch vom United Front Work Department der Kommunistischen Partei vor Freizeiten in Zeltlagern, preiswerten Hostels oder Herbergen gewarnt worden, so die Menschenrechtsorganisation. Solche Freizeiten würden ab sofort als "illegale religiöse Aktivitäten" angesehen und mit Geld- und Haftstrafen geahndet.
Das United Front Work Department ist für den Umgang mit ethnischen Nationalitäten, religiösen Gruppen sowie anderen nicht-kommunistischen Organisationen zuständig.
Christen riskieren strafrechtliche Verfolgung
Nach den neuen Verordnungen des Religionsgesetzes riskieren Christen auch strafrechtliche Verfolgung, wenn sie ohne staatliche Betreuung Kontakt zu Christen im Ausland aufnehmen oder nicht alle Gelder der Gemeinde gegenüber den Behörden offenlegen.