Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch, die bisher zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers betrug, beträgt nun 20 Jahre. Eine vollständige Aufhebung der Frist ist auf Antrag weiterhin möglich.
Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch von geistig Behinderten fallen nun unter die neuen «Normae de gravioribus delictis» (Normen über schwerwiegendere Delikte). Für die Missbrauchsfälle sind beschleunigte Gerichtsverfahren vorgesehen.
Signal für die rückhaltlose Aufklärung
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sprach in Bonn von einem klaren «Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten». Das Unrecht der Vergangenheit werde aufgearbeitet und die Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft würden gezogen. Zugleich stellte der Bischofskonferenzvorsitzende klar, dass die Kirche mit diesen Bestimmungen «nur ihren eigenen kircheninternen Rechtskreis regelt». Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen bleibe davon völlig unbenommen.
Mit den Normen veröffentlicht der Vatikan erstmals vollständig die Bestimmungen für die Vorgehensweise der Glaubenskongregation in Missbrauchsfällen. Diese beruhte bisher zum Teil auf unveröffentlichten päpstlichen Vollmachten und internen Regeln. Die schon bestehenden Normen sind in einigen Punkten verändert und präzisiert worden, entsprechen nach Vatikanangaben insgesamt jedoch weitgehend der schon bislang geübten Praxis. Durch die Publikation wolle man die bisherige Vorgehensweise der Glaubenskongregation gesetzlich verankern und öffentlich machen, um Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, heißt es im Vatikan.
Zügige Entlassung eines Priesters möglich
So sind Besitz, Erwerb und Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen unter 14 Jahren sowie sexueller Missbrauch von Personen «deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt» ist, jetzt erstmals ausdrücklich als Straftatbestände unter den «schwerwiegenderen Vergehen gegen die Sitten» aufgeführt. Zuvor wurden diese Delikte zwar geahndet, waren jedoch in dieser Kategorie nicht als eigene Straftatbestände benannt.
Auch für die zügige Entlassung eines Priesters aus dem Klerikerstand schreiben die neuen Regeln die bisherige Praxis der Glaubenskongregation erstmals gesetzlich fest. Demnach kann die Vatikanbehörde diese schwerste Strafe des Kirchenrechts auch ohne Gerichtsverfahren auf dem Verwaltungsweg verhängen. Zudem kann ein Missbrauchsfall auch direkt dem Papst vorgelegt werden, der einen Priester ebenfalls ohne Gerichtsverfahren von dessen Vollmachten entheben kann.
Die Glaubenskongregation ist seit dem päpstlichen Erlass «Sacramentorum sanctitatis tutela» vom 30. April 2001 für die Untersuchung von Missbrauchsfällen zuständig. Die näheren Bestimmungen zur Vorgehensweise waren bisher nur in Grundzügen veröffentlicht.
Neue Vatikan-Normen gegen Missbrauch
Verschärft und erweitert
Der Vatikan hat die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Die am Donnerstag veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Die Bischofskonferenz begrüßt die Verschärfung.
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