Sie können ihre Gesuche bei den Auslandsvertretungen etwa in Jordanien oder im Libanon stellen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes liegen derzeit 34.000 Termingesuche vor, die nun chronologisch abgearbeitet werden sollen.
Die Auswahl soll das Bundesverwaltungsamt treffen. Zu den Kriterien gehören die Dauer der Trennungszeit, das Kindeswohl, die ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit des Antragstellers im Aufenthaltsstaat sowie das Vorliegen schwerwiegender Erkrankungen, einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Das Kindeswohl und Integrationsaspekte sollen die Beamten laut Gesetz besonders berücksichtigen. Anträge, die nicht zur Geltung kommen, werden im jeweiligen Folgemonat wieder einbezogen.
Auch die Diakonie Deutschland kritisierte die Regelung als "unspezifisch". Ihr Verband werde weiter darauf hinwirken, "dass auch der subsidiäre Schutz rechtlich kein anderer Schutz ist als bei anderen Asylbewerberinnen und -bewerbern", sagte Maria Loheide, Vorstandsmitglied des evangelischen Sozialverbands.