Dies erklärte der Bundesvorstand des Verbandes am Freitag in Köln. Die individuelle Freiheit stoße an Grenzen, wo sie das Gemeinwohl und das Recht anderen Menschen schädige. "Eine Impfpflicht dient auch dazu, Schaden von denjenigen abzuwenden, deren Corona-Schutzimpfung nicht ausreichend vor Ansteckung schützt oder die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters bislang nicht geimpft werden konnten", so der Vorstand.
Nicht mit Zwang gleichgesetzt
Das Kolpingwerk betonte zugleich, dass die Impfpflicht nicht mit einem Zwang gleichgesetzt werden solle. Unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen dürften Menschen nicht zur Impfung gezwungen werden, so der Verband.
Unabhängig von der Forderung nach einer Impfpflicht rief das Kolpingwerk alle, die bisher noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, zur Impfung auf.