Das Gesetz sieht ein Verbot von Burkas, Niqabs und Integralhelmen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden vor. Die Zweite Kammer hatte den Entwurf bereits 2016 verabschiedet.
Verstöße sollen mit Geldbuße geahndet werden
Das Verbot wird von der Regierung als losgelöst von der Religion beschrieben. Es solle sicherstellen, dass Menschen in bestimmten Situationen in die Augen geschaut werden kann. Das Gesetz soll erst Anfang 2019 in Kraft treten. Bis dahin muss allerdings noch geklärt werden, wie es umgesetzt wird. Verstöße könnten dann mit bis zu 400 Euro Geldstrafe geahndet werden.
Burka und Niqab
Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Ganzkörperschleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.
Die aus Afghanistan bekannte Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt. Der arabische Niqab ist ein Gesichtsschleier, der zu einem langen Gewand plus Kopftuch getragen wird. Der Niqab bedeckt das ganze Gesicht. Er ist meist schwarz und lässt nur einen kleinen Sehschlitz frei.
Im Koran wird die Verhüllung des Gesichts nicht ausdrücklich gefordert. Verse über die Bedeckung des weiblichen Körpers werden von den Anhängern der verschiedenen Rechtsschulen des Islam zudem sehr unterschiedlich interpretiert.