Die Ordensschwestern (Immaculate Heart of Mary) halten der Erzdiözese Los Angeles vor, den Verkauf ihres ehemaligen Klostersitzes an Perry auf ein fehlerhaft übersetztes Dokument zu stützen, wie US-Medien am Donnerstag (Ortszeit) berichteten.
Die Anwälte der beiden Ordensschwestern Rita Callanan und Catherine Rose Holzman baten demnach das Oberste Gericht von Kalifornien, das Papier als Beweis zuzulassen. Bei dem Dokument handelt es sich um ein vatikanisches Dekret in lateinischer Sprache, das für den Rechtsstreit von Juristen der Erzdiözese übersetzt wurde.
"Besser nicht mit den Nonnen anlegen"
Die Anwälte der Schwestern behaupten, bei einer richtigen Übersetzung lasse sich aus dem Dokument keine Genehmigung des Vatikans für den Verkauf des "Los Feliz"-Konvents an Perry herauslesen. Es sage im Gegenteil, dass Rom sich eine Entscheidung in der Angelegenheit vorbehalte.
"Katy Perry und andere werden lernen, dass sie sich besser nicht mit den Nonnen anlegen", betonte Margaret Cone, Rechtsanwältin der Schwestern. Der Anwalt des Erzbistums, Michael Hennigan, widersprach der Darstellung: "Die Übersetzung war sauber und auf ihre Richtigkeit geprüft."
Perry gewann in erster Instanz
Vor zwei Wochen hatte eine Richterin in Los Angeles Katy Perry ein Vorkaufsrecht zugesprochen. Gleichzeitig blockierte sie den Versuch der Ordensfrauen, ihr ehemaliges Kloster an die Designerin Dana Hollister zu veräußern.
Bei dem Rechtsstreit stehen Perry und die Erzdiözese Los Angeles auf der einen Seite, die Ordensfrauen und Hollister sind die Gegenpartei. Im Kern geht es um die Frage, wer das Recht hat, die begehrte Immobilie mit Panoramablick über Los Angeles zu veräußern – der Erzbischof oder die Nonnen.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Der Erzbischof von Los Angeles, Jose Horacio Gomez, wollte das Anwesen für 14,5 Millionen Dollar (13,2 Millionen Euro) an Perry verkaufen. Dem kamen zwei der fünf noch lebenden Schwestern zuvor, indem sie mit Hollister einen Vertrag über ihren ehemaligen Klostersitz abschlossen.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Streits hatte die Richterin beiden Seiten ein Verkaufsverbot auferlegt. Die Designerin, die bereits eingezogen war, muss den Schwestern monatlich 25.000 Dollar (rund 23.000 Euro) Unterstützung zahlen. Nach Einschätzung von Experten kann sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen.