Dies teilte eine Sprecherin des Landesministeriums für Bundesangelegenheiten auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Damit hat NRW der umstrittenen Religionsgemeinschaft als letztes der 16 Bundesländer den Körperschaftstatus verliehen. Die entsprechende Verordnung sei am 27. Januar in Kraft getreten.
Landesregierung steht Gruppierung kritisch gegenüber
Die rot-grüne Landesregierung stehe der Gruppierung aber "kritisch gegenüber". Es gebe Erkenntnisse über fragwürdige Praktiken und Verhaltensweisen.
Grundlage der Verleihung der Körperschaftsrechte sei die "Zeugen-Jehova-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000, hieß es. Danach dürfe den Zeugen Jehovas der Körperschaftsstatus nicht schon deshalb versagt werden, weil sie den Staat als "Bestandteil des Welt-Satans" ansähen. Denn der Staat werde von ihnen auch als "von Gott geduldete Übergangsordnung" akzeptiert.
Auch das Verbot für Mitglieder, an staatlichen Wahlen teilzunehmen, rechtfertigt die Versagung des Körperschaftsstatus laut Karlsruhe nicht. Die von den großen Kirchen als Sekte eingestufte Religionsgemeinschaft greife die Staatsordnung nicht als solche an.
Stark sinkende Mitgliederzahlen
Die Zeugen Jehovas wollten die bundesdeutsche Demokratie nicht durch eine andere Staatsordnung ersetzen, urteilten die Richter.
Kirchliche Sektenforscher gehen davon aus, dass die Zeugen Jehovas von ihren Körperschafts-Privilegien wie der Erhebung von Kirchensteuern oder der Mitsprache in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinen Gebrauch machen werden. Die unter stark sinkenden Mitgliederzahlen leidende Religionsgemeinschaft, die derzeit gezielt in Asylbewerberheimen um neue Anhänger wirbt, strebe den Status vor allem aus Imagegründen an.
Der Leiter des Referats für Sekten und Weltanschauungsfragen bei der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), Andrew Schäfer, erklärte, die meist abgeschottet agierenden Zeugen Jehovas müssten sich künftig mehr als bisher öffentlicher Kritik stellen. Bisher sei unklar, was ihr "konstruktiver Beitrag zum Wohlergehen unserer offenen, längst multireligiösen Gesellschaft" sei.