"Wir werden darüber mit den Kirchen sprechen", sagte er dem Evangelischen Pressedienst in Düsseldorf. Ein von den Kirchen gewährtes Kirchenasyl könne jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zu einer erneuten Prüfung eines Falles führen, unterstrich Stamp. Ein Rechtstaat könne nicht hinnehmen, wenn Kirchenasyl dazu benutzt werde, bei den Dublin-Fällen die sechsmonatige Frist für eine Rücküberstellung in das EU-Transitland verstreichen zu lassen.
Zeitlich befristete Aufnahme
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falls zu erreichen. Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er nach Europa eingereist ist.
Bislang gilt die Verabredung, dass bei einem Kirchenasyl die Kirchen die Ausländerbehörden frühzeitig informieren.
Differenzierte Bewertung bei Familiennachzug
Mit Blick auf Forderungen der Kirchen nach einer Lockerung der Regeln beim Familiennachzug von Flüchtlingen sprach sich Stamp für eine differenzierte Bewertung aus. Einen Automatismus könne es nicht geben, sagte der Integrationsminister. In dem Maße, in dem Menschen, die nicht bleiben könnten, effizienter in ihre Heimat zurückgeschickt würden, "schaffen wir umgekehrt Kapazitäten für Familiennachzug".
Ein Nachholen der Familie sollte zunächst vor allem aus humanitären Gründen möglich sein, beispielsweise wenn ein Kind krank sei, erläuterte Stamp.
Bleiberecht bei guter Integration
Der Integrationsminister sprach sich zudem für ein dauerhaftes Bleiberecht aus, wenn Flüchtlinge gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben. Ihnen sollte nicht eine Abschiebung drohen, sagte Stamp. Nötig sei zugleich ein besseres "Rückführungsmanagement" und eine andere Sicherung der europäischen Außengrenzen.