Dies teilte die Aachener Diözese am Freitag mit. Ausnahmen gebe es nur für einzelne große Kirchen mit entsprechendem Hygieneschutzkonzept.
Den neuen Vorgaben liegt die aktuelle Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen zugrunde, die seit vergangenen Samstag gilt. Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen müssen auch im Erzbistum Paderborn und in den Bistümern Münster und Essen Gläubige eine Maske während des gesamten Gottesdienstes tragen. Das Erzbistum Köln erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie seine Pfarreien die Schutzverordnung des Landes umsetzen sollen.
Gottesdienste im Frühjahr zeitweise ausgesetzt
In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche während der ersten Corona-Welle entschieden, öffentliche Gottesdienste zeitweise auszusetzen. In anderen Bundesländern hatten hingegen die Regierungen Verbote ausgesprochen. Seit Mai dürfen wieder Besucher zu den Gottesdiensten in NRW kommen, allerdings unter Auflagen. Eine Maskenpflicht am Platz war von den Bistümern aber bislang nicht vorgegeben.
Die Kennzahl der Sieben-Tage-Inzidenz bezeichnet die Corona-Neuinfektionen in einem Kreis oder einer Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.