Im Moment sorgt das Berchtesgadener Land in Bayern für Aufmerksamkeit: dort wurden seit vielen Monaten die ersten Ausgangsbeschränkungen überhaupt erlassen. Die eigene Wohnung soll möglichst nicht verlassen werden, Schulen und Kindergärten und auch Freizeiteinrichtungen aller Art schließen. Gottesdienste stellen hierbei eine Ausnahme dar: sie sind weiterhin erlaubt, allerdings unter verschärften Regeln.
So darf der Mund-Naseschutz ab sofort nicht mehr abgenommen werden, auch nicht auf dem eigenen Platz, und der Gemeindegesang muss komplett entfallen. Die Gräbersegnungen an Allerheiligen und Allerseelen finden zwar statt, der Zeitpunkt wird aber nicht bekannt gegeben, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Neue Regelungen auch in Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland
Ähnliche Regelungen hatte Hessen Anfang der Woche bekannt gegeben: Wo pro Woche mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden, gilt in Zukunft ebenfalls eine Maskenpflicht für den gesamten Gottesdienst. Sind es zwischen 35 und 50 Neuinfektionen, darf die Maske am eigenen Sitzplatz jedoch abgenommen werden.
Die gleichen Regeln gelten im Saarland für Gottesdienstbesucher aller Konfessionen und Religionen und auch für Gottesdienste und Gebete unter freiem Himmel. Je nachdem, wie die Lage sich weiter entwickelt, könnte die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes während des gesamten Gottesdienstes auch bereits ab 35 Neuinfektionen eingeführt werden.
Baden-Württtemberg hat insbesondere für Gottesdienste im Freien neue Regeln erlassen: nur noch 500 Menschen dürfen daran teilnehmen, für Beerdigungen gilt eine Begrenzung von 100 Teilnehmern.
Gottesdienstverbot in Delmenhorst
In Niedersachsen gelten an sich seitens der Landesregierung eigentlich keine besonderen Verschärfungen; so sind die üblichen Regelungen für Gottesdienste wie Mindestabstand, Lüften und die Empfehlung zur Nachverfolgung weiterhin in Kraft. Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück haben noch keine neuen Regeln angekündigt und auch das Erzbistum Hamburg setzt auf die Eigenverantwortung der Pfarreien und der Gläubigen. Vereinzelt gibt es in Niedersachsen aber dennoch Verschärfungen: So hat etwa die Stadt Delmenhorst in der vom Coronavirus stark betroffenen Region Bremen bis auf Weiteres ein Verbot von Gottesdiensten und allen anderen öffentlichen Veranstaltungen erlassen.
NRW: Neue Regeln seit dieser Woche
Ende letzter Woche waren die Corona-Regeln für Gottesdienste bereits in einzelnen NRW-Bistümern modifiziert worden. Nach der neuesten Corona-Verordnung gilt seit Samstag in allen besonders betroffenen Gebieten (ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche) seitdem eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Gottesdienste sind davon zwar nicht automatisch betroffen, die Kirchen arbeiten aber schon seit Beginn der Pandemie eng mit den verantwortlichen Stellen zusammen.
Während die (Erz-)Bistümer Paderborn und Münster die Maßgaben zur Maskenpflicht im Gottesdienst bereits an die Gemeinden und Pfarreien weitergegeben haben, wird im Erzbistum Köln derzeit noch daran gearbeitet, eine Umsetzung der neuen Regelungen zu erstellen.
Das Bistum Aachen teilte auf eine Anfrage der katholischen Nachrichtenagentur KNA mit, es gebe bereits seit mehreren Monaten eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Gottesdienst; offiziell gibt es aber noch keine Pflicht dazu, Die sonstigen Maßnahmen wie das Einhalten von Abständen gelten in all den genannten Fällen natürlich weiterhin.
Seit Dienstag gilt auch das gesamte Ruhrgebiet als Risikogebiet. Auf Anfrage von DOMRADIO.DE sagte ein Sprecher des Bistums Essen am Dienstag, dass der Krisenstab neue Regelungen für Gottesdienste vorbereite. Seit Mittwoch ist nun klar, dass auch im Bistum Essen ab einem Wert von 35 Neuinfektionen eine Maskenpflicht im gesamten Gottesdienst gilt. Gesungen werden darf hier allerdings bis zu einem Wert von 50 Neuinfektionen. Diese Regeln gelten auch für Beerdigungen. Ab einem Wert von 50 wird die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf 25 begrenzt.
(Dieser Artikel wurde zuerst am 20. Oktober 2020 veröffentlicht; am 22. Oktober ergänzt um Informationen aus den Bistümern Essen, Osnabrück, Hildesheim, Hamburg und dem Land Baden-Württemberg.)