Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste angepasst. So gilt ab diesem Samstag landesweit, dass bei katholischen Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist.
Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt weg. Die bislang geltende Maskenpflicht entfällt im Freien; für Innenräume wird sie modifiziert: Eine FFP2-Maske ist nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend; ansonsten ist sie empfohlen.
Gesang nicht eingeschränkt
Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden; für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung.
Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig gewechselt werden, mindestens wöchentlich. Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen".