Bischof Neymeyr kritisiert Gottesdienstverbot in Landkreis scharf

Ohne Rücksprache mit den Kirchen

Bischof Ulrich Neymeyr hat das coronabedingte Verbot von Gottesdiensten im Landkreis Hildburghausen kritisiert. Insbesondere stößt sich der Erfurter Bischof an dem Umstand, dass die Maßnahme ohne Rücksprache mit der Kirche erfolgt sei.

Symbolbild: Geschlossene Kirchentür / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild: Geschlossene Kirchentür / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Angesichts der dramatischen Lage und Entwicklung der Infektionszahlen sei es nachvollziehbar, dass der Landkreis seine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ausweite, sagte Neymeyr am Sonntag in Erfurt. "Allerdings befremdet es, dass die faktischen Gottesdienstverbote ohne jede Rücksprache mit den Kirchen erfolgt sind, noch dazu am Vorabend des ersten Advents", betonte der Bischof des Bistums Erfurt.

Grundgesetz schützt Religionsfreiheit

Das Grundgesetz schütze die freie Ausübung der Religion, so Neymeyr. "Das ist ein hohes Gut, kein beliebiges." Die Kirchen hätten in der Corona-Krise bisher in ihrem Bereich das Mögliche getan, um dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Virus gerecht zu werden und zugleich die Feier von Gottesdiensten zu ermöglichen. Das zeigten die strengen Hygienekonzepte für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen.

Der Bischof sagte, dass der Schutz der Bevölkerung vor dem Virus und die Achtung von Grundrechten ein Balance-Akt seien. "Ich hätte es daher begrüßt, wenn, wie bisher immer von staatlicher Seite geschehen, der Landkreis das Gespräch mit den Kirchen vor dem Erlass der aktualisierten Allgemeinverfügung gesucht hätte", erklärte Neymeyr. Er kündigte an, dass die katholische Kirche an diesem Montag zu Gesprächen auf den Landkreis Hildburghausen zugehen wolle.

Evangelische Kirche zeigt Kompromissbereitschaft

Vor Beratungen der Kirchen mit dem Landkreis Hildburghausen in Thüringen über die Zukunft der Gottesdienste im Corona-Hotspot hat Landesbischof Friedrich Kramer am Montag derweil Kompromissbereitschaft signalisiert. "Man kann mit uns reden", sagte der Leitende Geistliche der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt. Die Ausweitung des am Samstag wegen der hohen Corona-Fallzahlen kurzfristig verhängten Versammlungsverbotes auf die Gottesdienste bezeichnete er als "nicht verhältnismäßig".

"Wir sind darüber verstimmt, dass vor dem Erlass der Verordnung kein Gespräch vonseiten des Landkreises mit den Kirchen gesucht wurde", erklärte Kramer. Die Verordnung steht aus der Sicht des Bischofs im Widerspruch zu dem mit Bund und Ländern erreichten Gesprächsstand zur Wahrung der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.


Quelle:
KNA , epd
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