Orientierungsdebatte zu Sterbehilfe im Bundestag

"Höchstpersönliches Thema"

Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche über die Neuregelung der Sterbehilfe debattieren. Eine Gruppe von Parlamentariern hat bereits einen Gesetzentwurf für eine liberale Regelung vorgelegt.

Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht (KNA)
Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Eine Orientierungsdebatte ist für den kommenden Mittwoch vorgesehen, erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, am Mittwoch in Berlin. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hatte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) gesagt, dass "Betroffene endlich Rechtssicherheit brauchen".

"Das Recht eines jeden Einzelnen von uns"

Helling-Plahr gehört zu einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die bereits einen Gesetzentwurf für eine liberale Sterbehilferegelung vorgelegt hat. Zu der Gruppe gehören auch Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Nach RND-Informationen ist mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Till Steffen erstmals ein grüner Abgeordneter dem Gruppenantrag beigetreten.

Alternativen zur Sterbehilfe

Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?

Die Kirche lehnt die organisierte oder kommerzielle Beihilfe zum Suizid sowie den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie es seit jeher als ihr Selbstverständnis betrachtet, das Leben von seinem Beginn an bis zu seinem Ende hin zu schützen.

Welche Alternativen sieht die Kirche zur Sterbehilfe?

Symbolbild Pflege / © Robert Kneschke (shutterstock)

"Sterbehilfe und Suizid sind höchstpersönliche Themen, denen sich die meisten von uns im Laufe unseres Lebens in den unterschiedlichsten Lebenssituationen stellen müssen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk. "Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es das Recht eines jeden Einzelnen von uns ist, darüber zu bestimmen, wie unser Leben enden soll", betonte er.

Der Gruppenantrag folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, sagte Steffen. Konkret ist in dem Gesetzentwurf der Gruppe der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital.

Quelle:
KNA