Theologin Bobbert warnt vor übereiltem Sterbehilfe-Gesetz

Sorgfältige Vorbereitung

Die katholische Theologin und Psychologin Monika Bobbert ist der Ansicht, dass das geplante Gesetz zum assistierten Suizid sorgfältig vorbereitet werden sollte. Ein neues Gesetz sei nur mit Lebensschutz zu verantworten.

Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P (shutterstock)
Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P ( shutterstock )

Das geplante Gesetz zum assistierten Suizid sollte nach Ansicht der katholischen Theologin und Psychologin Monika Bobbert sorgfältig vorbereitet werden. "Ohne Lebensschutz ist ein neues Gesetz nicht zu verantworten", sagte die Professorin von der Universität Münster am Samstag in Saarbrücken. Bobbert plädierte dafür, die Wartezeit für die Überprüfung einer Entscheidung zum Suizid deutlich länger anzusetzen, als in den bisherigen Gesetzesentwürfen geplant.

Drei Gesetzesentwürfe

Dem Bundestag liegen drei Gesetzesentwürfe vor, einer des früheren Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), einer der FDP-Abgeordneten Kathrin Helling-Plahr und anderen sowie einer der Grünen-Politikerin Renate Künast. Die vorgesehenen Wartezeiten bewegen sich dabei zwischen zehn Tagen (Spahn) und maximal zwölf Monaten (Künast).

Länge des Beratungsprozesses verschieden

Insgesamt müsse sich die Länge des Beratungsprozesses an der Lebenssituation des "Suizidwilligen" orientierten, betonte Bobbert beim 6. Saarländischen Ethiktag. Dieser betrage mindestens ein bis zwei Jahre, sei aber individuell verschieden. Die Beratungsgespräche sollten dabei ausschließlich von psychologischem Fachpersonal wie Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiatern vorgenommen werden dürfen. Vor Verabschiedung des Gesetzes müsse deshalb auch sichergestellt sein, dass es genug Fachleute zur Verfügung stehen, forderte die Sozialethikerin. Die Corona-Pandemie und der Personalmangel in der Branche hätten schon jetzt dazu geführt, dass Hilfesuchende in der Regel ein halbes Jahr auf eine Gesprächstherapie warten müssten.

Aktive Sterbehilfe in anderen Ländern erlaubt

Im Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt sowie das 2015 verabschiedete Gesetz zum Verbot der "geschäftsmäßigen" Förderung der Selbsttötung gekippt. Aktive Sterbehilfe, etwa in Form von der Verabreichung eines tödlichen Medikaments, wird in Deutschland als Tötung auf Verlangen gewertet und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In Ländern wie Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe hingegen erlaubt.

Seit dem Urteil von 2020 ringt die Politik um einen Umgang mit der Thematik. Ende Januar hatten Abgeordnete von SPD, FDP, Grünen, Union und Linken im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung vorgestellt.

Alternativen zur Sterbehilfe

Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?

Die Kirche lehnt die organisierte oder kommerzielle Beihilfe zum Suizid sowie den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie es seit jeher als ihr Selbstverständnis betrachtet, das Leben von seinem Beginn an bis zu seinem Ende hin zu schützen.

Welche Alternativen sieht die Kirche zur Sterbehilfe?

Symbolbild Pflege / © Robert Kneschke (shutterstock)
Quelle:
epd