Die Neuerungen umfassen unter anderem die Aufstellung der Päpstlichen Kommission sowie Fragen des vatikanischen Haushalts. Das Oberhaupt der katholischen Kirche ersetzt damit die 2000 von Papst Johannes Paul II. erlassene Verfassung.
Eine wichtige Veränderung betrifft insbesondere die Päpstliche Kommission, die die Legislative im Staat der Vatikanstadt ausübt. Dieser gehören traditionell ein Kardinalspräsident sowie Kardinäle an. Neben den Kardinälen werden nun allerdings auch andere Mitglieder Teil der Kommission sein können, darunter sowohl weibliche als auch männliche Laien. Die gesetzgebende Funktion der Kommission bleibe bestehen.
Haushalt soll ausgeglichen sein
In dem neuen Grundgesetz wird zudem eine "strengere und detailliertere" Regelung des vatikanischen Haushalts und Budgets festgelegt. Die Päpstliche Kommission soll den dreijährigen Finanzplan erarbeiten und beraten und dann "diese Akte direkt dem Papst zur Genehmigung vorlegen". Der Haushaltsplan soll sich an den "Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Fairness" orientieren.
Wie bereits in der Verfassung aus dem Jahr 2000 bestätigt der Pontifex zudem "die Gesamtheit der Regierungsgewalt" des Papstes, "die die gesetzgebende, exekutive und richterliche Gewalt umfasst".
Besonderheit des vatikanischen Rechtssystems bleibt
Bestätigt wird auch "die einzigartige Besonderheit und Autonomie des vatikanischen Rechtssystems", das sich von dem der Römischen Kurie unterscheidet, wie das offizielle Nachrichtenportal Vatican News berichtete.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Franziskus die Verfassung der Kurie reformiert und ordnete damit den Behördenapparat der katholischen Kirche neu. Die im Vatikan ansässige Kurie ist die Zentralverwaltung der Weltkirche und unterscheidet sich vom Vatikanstaat - beiden steht jedoch der Papst vor.
Das neue Grundgesetz "übernimmt und vervollständigt" demnach bereits erlassene Aktualisierungen der Vorschriften und institutionellen Abmachungen. Es soll am 7. Juli in Kraft treten.