Papst gewährt Ordensleuten längere Einspruchsfrist

Im Fall einer Entlassung

Papst Franziskus hat ein Gesetz erlassen, das Ordensleuten eine längere Frist zum Einspruch gegen eine Entlassung aus dem Orden einräumt. Diese Frist für das Einlegen eines Widerspruchs beträgt nun 30 Tage.

Papst Franziskus mit Ordensfrauen  / © Riccardo De Luca (shutterstock)
Papst Franziskus mit Ordensfrauen / © Riccardo De Luca ( shutterstock )

So heißt es in dem "Motu Proprio". Die bisher geltende Frist von zehn Tagen entspreche nicht den rechtlichen Garantien, auf die jeder Beschuldigte Anspruch habe, so der am Montag vom vatikanischen Presseamt veröffentlichte Text.

Das neue Gesetz hat der Papst am Palmsonntag unterschrieben.

Eine der möglichen Strafen für geweihte Personen

Die Entlassung aus der Ordensgemeinschaft ist eine der möglichen Strafen für geweihte Personen, die gegen die Ordensgelübde verstoßen, Irrlehren verbreiten oder Straftaten wie sexuellen Missbrauch begangen haben.

Die neue Widerspruchsfrist soll ab dem 7. Mai eingeführt werden.

Motu Proprio

Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokuments und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.

Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA