Papst nimmt Rücktritt des Erzbischofs von Kattowitz an

Nachfolger steht bereits fest

Papst Franziskus hat den Rücktritt des Erzbischofs von Kattowitz, Wiktor Skworc, angenommen. Nachfolger wird Adrian Jozef Galbas, der Skworc bisher als sogenannter Koadjutorerzbischof zur Seite gestellt war.

Links Wictor Skworc, emeritierter Erzbischof von Kattowitz, im Gespräch mit Franz Grave, emeritierter Weihbischof in Essen im Jahr 2018 / © Harald Oppitz (KNA)
Links Wictor Skworc, emeritierter Erzbischof von Kattowitz, im Gespräch mit Franz Grave, emeritierter Weihbischof in Essen im Jahr 2018 / © Harald Oppitz ( KNA )

Mit der Aufgabe eines Koadjutors ist im Regelfall ein Nachfolgerecht verbunden.

Nach einer Untersuchung mutmaßlicher Verfehlungen im Umgang mit Missbrauchsfällen hatte Skworc den Papst Mitte 2021 eigens um die Ernennung eines Koadjutorerzbischofs gebeten. Ende desselben Jahres trat Galbas dieses Amt an. Zuvor war er Weihbischof von Elk (deutsch Lyck).

Altersgrenze erreicht

Seit 2011 war Skworc Erzbischof der polnischen Erzdiözese Kattowitz, zuvor leitete er das Bistum Tarnow (1998-2011). Ob er in dieser Zeit seine Aufsichtspflichten in Fällen von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch zwei Priester vernachlässigte, war Gegenstand der Untersuchung vor zwei Jahren.

Neben der Bitte um einen Koadjutor trat Skworc als Mitglied des Ständigen Rates der Polnischen Bischofskonferenz und als Vorsitzender der Seelsorge-Kommission zurück. Letztere leitete er seit 2016. Zudem war Skworc von 2006 bis 2016 Ko-Vorsitzender der Kontaktgruppe der Polnischen und der Deutschen Bischofskonferenz.

Vergangenen Monat wurde der ehemalige Erzbischof von Kattowitz 75 Jahre alt. Damit hat er jene Altersgrenze erreicht, mit der Bischöfe dem Papst gemäß des Kirchenrechts ihren Amtsverzicht anbieten müssen.

So funktioniert der Rücktritt eines Bischofs

Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche kann nicht selbst zurücktreten, laut Kirchenrecht kann er dem Papst aber seinen Amtsverzicht anbieten. Wenn das Gesuch vom Heiligen Vater angenommen wird, behält der Betreffende den Titel eines Bischofs, denn die Bischofsweihe als Sakrament gilt als unumkehrbar. Aus einem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. (KNA)
Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. ( KNA )
Quelle:
DR , KNA