Papst präzisiert Regeln zu Ausgaben und Auftragsvergaben

Mehr interne Kontrolle

Papst Franziskus hat die Zuständigkeiten seines Wirtschaftssekretariats bei der Aufsicht über Vatikanbehörden präzisiert. Der Papst regelt damit konkret die Genehmigungsverfahren für finanzielle Investitionen dieser Behörden.

Papst Franziskus / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass hervor. Die Einrichtung überwacht in Übereinstimmung mit dem vatikanischen Wirtschaftsrat etwa die finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Kurie und anderer vatikanischer Institutionen.

Demnach bedürfen Ausgaben einer Genehmigung des Wirtschaftssekretariats, die mehr als zwei Prozent der durchschnittlichen Gesamtausgaben der jeweiligen Einrichtung übersteigen. Diese ergeben sich aus den Bilanzen der letzten drei Jahre. Ausgaben von unter 150.000 Euro sind davon ausgenommen.

Flexibilität, Dynamik und transparente Effizienz fördern

Notwendige Genehmigungsverfahren sind dem Dokument zufolge innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Antrags abzuschließen. Ohne Rückmeldungen oder Nachforderungen etwa von Dokumenten gilt eine Nichtbeantwortung innerhalb dieser Frist als Genehmigung. Höchstens 40 Tage darf ein Genehmigungsverfahren dauern. Rechtsmittel gegen die Entscheidung dürfen eingelegt werden.

Papst Franziskus am Schreibtisch / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus am Schreibtisch / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

Die festgelegten Modalitäten und finanziellen Grenzwerte des sogenannten Motu Proprio sollen laut Papst Franziskus die Flexibilität, Dynamik und transparente Effizienz der Institutionen fördern.

In einem weiteren, ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Erlass präzisiert Franziskus zudem die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Zur Förderung von Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb würden folgende Ziele verfolgt: die nachhaltige Verwendung der internen Mittel, die Transparenz des Vergabeverfahrens, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Bieter und die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den Bietern insbesondere durch Maßnahmen zur Bekämpfung von unzulässigen Wettbewerbsabsprachen und Korruption.

Motu Proprio

Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokuments und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.

Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus geht allein über den Petersplatz / © Evandro Inetti/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA