Die Regelung setzt eine entsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde, wie die Presseagentur Kathpress berichtete.
"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus sind nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste "im kleinsten Kreis" an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Taufen und Trauungen werden verschoben
Zudem legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zu Begräbnissen sind bis zu 50 Menschen zugelassen. Kranke und Sterbende können seelsorglich unter Einhaltung von Hygieneregeln begleitet werden.
"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner.
"Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof.
Zum persönlichen Gebet geöffnet
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen, und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben."
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, den Angaben zufolge von fünf bis zehn Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Der Gottesdienst soll in der "gebotenen Kürze" gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig. Wer zur Feier gemeldet ist, muss die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Es ist nur die Handkommunion möglich.