Er wurde im Rahmen eines kirchlichen Strafverfahrens "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" freigesprochen. Über den Fall des Geistlichen wird seit Monaten breit berichtet, weil Woelki ihn trotz Anschuldigungen 2017 befördert hatte. In diesem Zusammenhang läuft auch noch ein Rechtsstreit zwischen dem Kardinal und der "Bild"-Zeitung. Im Kern geht es dabei um die Frage, wann Woelki was wusste über den Fall.
Vorwürfe erreichten das Erzbistum 2020
"Manche werden das Ergebnis für nicht angemessen halten", sagte der Kölner Generalvikar Guido Assmann: "Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert - analog zum staatlichen Recht - auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen." Der Priester dürfe aber im Sinne der Prävention künftig weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden.
Bei dem Verfahren ging es um Vorwürfe, die das Erzbistum Ende 2020 erreicht hatte. Nachdem die eingeschaltete Staatsanwaltschaft Verjährung festgestellt hatte, setzte die Erzdiözese ein kirchenrechtliches Verfahren in Gang. In dessen Verlauf ordnete der Vatikan im März ein kirchliches Strafverfahren an, das nun zum Abschluss gekommen ist durch das Urteil Kölner Kirchenrichter.
Rechtsstreit zwischen Woelki und "Bild"
Der Fall des Geistlichen spielt auch eine Rolle in einem Rechtsstreit zwischen Woelki und der "Bild"-Zeitung. In dem Verfahren wehrt sich der Kardinal gegen die Darstellung der Zeitung, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung 2017 belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt. Das weist Woelki per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe damals nur von einem lange zurückliegenden sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten gewusst sowie von "weiteren Gerüchten".
Nachdem die ehemalige Sekretärin von Kardinal Joachim Meisner ausgesagt hatte, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über problematisches Verhalten des Priesters informierte, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kardinal wegen des Verdachts auf eidesstattliche Falschaussage.