Pfarrer in Hamm untersagt kommunalem AfD-Funktionär Ehrenamt

Messdiener und Lektor

Ein junger AfD-Funktionär wird von den Ehrenämtern in seiner Kirchengemeinde ausgeschlossen. Der Pfarrer betont, der 20-jährige Mann könne sein Engagement wieder aufnehmen, das sei aber an eine Bedingung gebunden.

Eine Papiertasche der Partei AfD hängt an einem Haken in einer Kirchenbank / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Papiertasche der Partei AfD hängt an einem Haken in einer Kirchenbank / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Pfarrer einer katholischen Kirchengemeinde im westfälischen Hamm untersagt einem AfD-Funktionär Ehrenämter in der Pfarrei. Der 20-Jährige sei Messdiener und Lektor in der Kirchengemeinde Sankt Franziskus von Assisi gewesen, teilte das Erzbistum Paderborn auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Zuerst hatte der Westfälische Anzeiger darüber berichtet. Demnach sei der Mann seit vier Jahren Mitglied der Partei, seit November arbeite er als Büroleiter der AfD-Fraktion im Stadtrat von Hamm.

Anwaltliches Schreiben

Wie jetzt bekannt wurde, hatte der örtliche Pfarrer das AfD-Mitglied bereits am 2. Juli aufgefordert, seine Ehrenämter in der Pfarrei ruhen zu lassen, solange er öffentlich für die AfD tätig sei. Dies sei in Absprache mit dem Erzbistum Paderborn und, anders als es der Betroffene darstellt, auch im Seelsorgeteam erfolgt.

Der AfD-Büroleiter sieht laut Mitteilung seiner Fraktion auf Facebook das Grundrecht zur Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Er verlangte in einem anwaltlichen Schreiben einen schriftliche Bestätigung des Ausschlusses. Gleichzeitig bezeichnete der Politiker den Ausschluss als "Verletzung meiner Rechte als Gläubiger" und "Verrat an den Grundsätzen der Toleranz und des Respekts, die die Kirche predigt".

Berufung auf die deutschen Bischöfe

Erzbistum und Kirchengemeinde berufen sich auf die im Februar von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". Demnach können sich Christinnen und Christen nicht in rechtsextremen Parteien und jenen "die am Rande dieser Ideologie wuchern" engagieren. 

"Die Verbreitung rechtsextremer Parolen - dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus - ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar", heißt es weiter. Auch die Dechantenkonferenz des Erzbistums Paderborn habe sich ähnlich geäußert. Es sei also "begründet, einem aktiven AfD-Funktionär mitzuteilen, dass er in der Katholischen Kirchengemeinde kein Ehrenamt ausüben kann", so das Erzbistum.

Völkischer Nationalismus und Christentum sind laut Bischofskonferenz unvereinbar

Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, die gegen Migranten, Muslime oder Juden hetzen, sind nach Auffassung der katholischen Bischöfe für Christen nicht wählbar. Das geht aus einer am Donnerstag in Augsburg veröffentlichten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert zentrale Passagen des Textes, der auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 formuliert ist.

Hinweisschild zu einem Wahllokal / © Matthias Bein (dpa)
Hinweisschild zu einem Wahllokal / © Matthias Bein ( dpa )
Quelle:
KNA