Pfarrer Ullmann sieht Mängel in Kirchenlehre

"In der Geschichte der Kirche war vieles verboten"

Der von Kardinal Rainer Maria Woelki nach einer Anzeige wegen außerehelicher Segnungen verwarnte Pfarrer Herbert Ullmann sieht eine Distanz zwischen Lehre und Leben. In schweren Fällen könne er Abtreibungen nicht scharf verurteilen.

Messdiener mit Weihrauch / © Lars Berg (KNA)
Messdiener mit Weihrauch / © Lars Berg ( KNA )

Er habe im Laufe seines beruflichen Wirkens viele Situationen kennengelernt, für die das Kirchenrecht und die Kirchenlehre zwar eindeutige Regeln vorsähen, in denen es in Wahrheit aber deutlich vielschichtiger zugehe, sagte der Seelsorger dem "Kölner Stadt-Anzeiger" am Freitag.

Ullmann kann Abtreibungen in schweren Fällen nicht scharf verurteilen

"Wenn man mitbekommt, welches Schicksal und welche persönliche Dramen hinter der Entscheidung einer Frau für eine Abtreibung stehen, kann man nicht mehr daherkommen und sie quasi zur Mörderin erklären und aus der kirchlichen Gemeinschaft verstoßen" erläuterte Ullmann. "Ich jedenfalls kann das nicht."

Segnung entgegen geltender kirchlicher Lehre führte zu Verbot

Ullmann, ist seit 2012 Leitender Pfarrer in Mettmann bei Düsseldorf und seit 2020 zusätzlich in Wülfrath. Nachdem er im März einen "Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare" abgehalten hatte, wurde ihm von Woelkis Generalvikar Guido Assmann unter anderem untersagt, eine solche Feier zu wiederholen. Der Fall, der Ende Juli publik wurde, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Nach geltender Lehre ist es katholischen Priestern nicht erlaubt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, die um eine religiöse Anerkennung ihrer Vereinigung bitten. 

Ziviler Ungehorsam in der Kirche?

Beim Synodalen Weg zur Zukunft der Kirche in Deutschland hatten die Teilnehmer mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare gestimmt – Kardinal Woelki enthielt sich damals der Stimme.

Segnung homosexueller Paare in München / © Felix Hörhager (dpa)
Segnung homosexueller Paare in München / © Felix Hörhager ( dpa )

"In der Geschichte der Kirche war vieles verboten, was die Gläubigen sich irgendwann nicht mehr haben verbieten lassen" sagte Pfarrer Ullmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger". 

Im bürgerlichen Bereich nenne man dies "zivilen Ungehorsam".

Priester sieht sich an Gehorsamsversprechen gebunden

Gleichwohl betonte der Geistliche, das an ihn ergangene Verbot akzeptieren zu wollen. 

"Ich hatte mir einen in meinem Gewissen geprüften Freiraum eingeräumt – und bin zurückgepfiffen worden. 
Das ist jetzt so. Und da kann ich nicht mehr – in kölscher Manier – den Erzbischof einen guten Mann sein lassen, sondern ich sehe mich insoweit an mein Gehorsamsversprechen als Priester gebunden, als ich nicht einem ausdrücklichen Verbot zuwider handle."

Ullmann will keine Gallionsfigur des Widerstands sein

Er wolle auch nicht "Galionsfigur einer Art von Widerstand werden, durch die ich mir meine Freiheit in der Seelsorge verbauen würde" fügte Ullmann hinzu. 

"Dafür bin ich auch nicht der Typ."  Aus diesem Grunde werde er auch nicht an der am 20. September auf der Kölner Domplatte geplanten Segnungsfeier mitwirken.

Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im Kirchenrecht

"Ein Bischof, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert und ihm zuwiderhandelt, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, d.h. sie tritt, sobald ein Bischof sich öffentlich zugunsten einer Segnung homosexueller Verbindungen einsetzt, durch diese Tat selbst ein", sagte der Kirchenrechtler Gero Weishaupt dem österreichischen Internetportal kath.net. Sobald der Papst dies per Dekret feststelle, sei die Exkommunikation auch rechtlich wirksam.

Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato (shutterstock)
Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato ( shutterstock )
Quelle:
KNA