Pfeffer für Trennung von Arbeitsrecht und Sexualmoral

"Eine katholische Revolution"

Die geltende katholische Sexual- und Ehemoral hat nach Ansicht des Essener Generalvikars Klaus Pfeffer für kirchliche Angestellte "zu viel Leid geführt". Die Initiative "#OutInChurch" habe zu einem öffentliches Aufbegehren geführt.

Homosexuelles Paar mit Armbändern in Regenbogenfarben / © chayanuphol (shutterstock)
Homosexuelles Paar mit Armbändern in Regenbogenfarben / © chayanuphol ( shutterstock )

Für viele kirchenleitende Personen sei klar, dass sie hier etwas verändern müssten, sagte Pfeffer am Donnerstagabend in Bielefeld. "Es ist eine katholische Revolution, die sich da anbahnt", erklärte der Verwaltungschef des Bistums Essen.

Pfeffer plädierte bei einer Tagung zum Thema "Modell Volkskirche" für eine Trennung von Arbeitsrecht und kirchlicher Lehre. Schon seit Jahrzehnten hätten viele in der katholischen Kirche die geltende Praxis, wonach Verstöße gegen die kirchliche Sexualmoral zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können, nicht mehr gut gefunden. Jetzt gebe es ein öffentliches Aufbegehren, auch durch die Initiative "#OutInChurch".

Die Initiative #OutInChurch

Bei der Aktion "#OutInChurch" hatten sich Ende Januar mehr als 100 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland in einer bundesweiten Kampagne als nicht heterosexuell geoutet. Damit wollten sie einen neuen Anstoß für eine Diskussion über den Umgang der Kirche mit queeren Menschen geben, insbesondere, wenn sie für kirchliche Einrichtungen arbeiten.

Zur Voraussetzung einer Kirchenmitgliedschaft für die Anstellung in der Kirche sagte der Generalvikar, es gehe nicht um "das richtige Parteibuch". Vielmehr müsse gefragt werden, welche Haltungen Menschen mitbringen müssten, die in der Kirche arbeiten: "Was ist denn der christliche Geist?", betonte Pfeffer.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
epd