Wen entlastet das Gesetz?
Mit der Einführung des Gesetzes soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen. In der Regel soll auch der Aufwand entfallen, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen.
Es gilt sowohl für Eltern, die für die Pflegekosten ihrer kranken oder behinderten Kinder aufkommen, als auch für Arbeitnehmer, die sich um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonen, dass Pflege nicht arm machen soll.
Wie hoch werden die Kosten veranschlagt?
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden durch das Gesetz rund 570.000 pflegende Angehörige entlastet. Heil geht von jährlichen Kosten von 300 Millionen Euro aus, die auf die Kommunen zukommen. Die Kommunen selbst sprechen von Milliardenkosten.
Was bedeutet das Gesetz für Menschen mit Behinderung?
Mit dem Gesetz werden zugleich neue Regelungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. So wird die sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und aufgestockt. Menschen mit Behinderung sollen durch das Beratungsangebot unterstützt werden, um ihre individuellen Bedürfnisse durchzusetzen.
Zudem wird ein Budget für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung eingeführt. Künftig können sie Leistungen zur beruflichen Bildung auch dann erhalten, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Bislang war dies auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschränkt.
Gibt es auch Kritik?
Neben viel Zustimmung - etwa vom Caritasverband und der Diakonie - gibt es auch Kritik, etwa von Seiten der Kommunen. Der Städte- und Gemeindebund befürchtet Belastungen in Milliardenhöhe. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich kritisch: Das Gesetz sei reine Symbolpolitik, meint der Verband. Auch mit dem Gesetz mache Pflege weiterhin arm. Es werde keinen Pflegebedürftigen weniger geben, der Sozialhilfe beantragen müsse. Zudem werde mit der Regelung nur ein geringer Teil der Angehörigen geschützt.
Wie geht es weiter?
Das Vorhaben wird jetzt in den entsprechenden Ausschüssen weiter beraten. Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, geht es in der Bundesrat. Auch die Länderkammer muss dem Gesetz zustimmen.